Justitia auf dem Römerberg in Frankfurt
epd-bild/Heike Lyding
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit, begleitet von hohen Sicherheitsvorkehrungen und einem großem Medieninteresse ist vor dem Landgericht Landau in der Pfalz das Strafverfahren im Fall der getöteten 15-jährigen Mia aus Kandel eröffnet worden.
18.06.2018

Gegen den mutmaßlichen Täter, den afghanischen Flüchtling Abdul D., habe die Staatsanwaltschaft Mordanklage gestellt, sagte Gerichtssprecher Robert Schelp am Montag zum Prozessauftakt. Insgesamt seien 13 Verhandlungstage geplant, die Urteilsverkündung wird am letzten Verhandlungstag erwartet, dem 29. August.

Die Staatsanwaltschaft lege dem afghanischen Flüchtling zur Last, seine ehemalige Freundin aus niederen Beweggründen - "aus übersteigerter Eifersucht und Rache aufgrund seiner kulturellen Herkunft" - Ende Dezember in einem Kandeler Drogeriemarkt erstochen zu haben, sagte Schelp. Da die Altersfrage des jungen Flüchtlings nicht zweifelsfrei geklärt sei, werde dieser nach dem Jugendstrafrecht angeklagt. Die medizinische Altersfeststellung habe bei dem Beklagten eine "Bandbreite von zwei Jahren" ergeben, wonach es möglich sei, dass er erst 17,5 Jahre alt sei, sagte Schelp.

Mehr als 80 Zeugen geladen

Während des Prozesses mit psychologischen Gutachtern, zu dem mehr als 80 Zeugen geladen sind, werde entschieden, ob Abdul D. nach dem Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen sei. Nach dem Jugendstrafrecht droht dem Angeklagten eine maximale Freiheitsstrafe von zehn Jahren. Sollte er als über 18-jähriger Heranwachsender nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden, sei auch eine Strafe von 15 Jahren möglich. Käme das Erwachsenenstrafrecht zum Zuge, müsste der Mordfall öffentlich neu verhandelt werden, sagte Schelp. Im Falle seiner Verurteilung müsste der Angeklagte dann lebenslang hinter Gitter. Ob der Täter seine Strafe in Deutschland absitzen müsse oder in sein Heimatland abgeschoben werde, müssten schließlich die Ausländerbehörden entscheiden, sagte Schelp.

Am ersten Verhandlungstag werde die Anklageschrift gegen den jungen Afghanen verlesen, der bisher noch keine Angaben zu seiner Person gemacht habe, sagte Schelp. Auch würden erste Zeugen vernommen und Gutachter geladen, wobei die Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten momentan keine Rolle spiele. Die Eltern von Mia, die psychologisch betreut würden, seien Nebenkläger vor Gericht. Um den Angeklagten und auch die Angehörigen vor heimlichen Foto- und Filmaufnahmen zu schützen, gebe es im Gerichtssaal Sichtschutzwände.

Siebenmal auf sein Opfer eingestochen

Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft ist der Angeklagte am 27. Dezember der Schülerin Mia am Bahnhof in Kandel gefolgt, als diese dort aus dem Bus ausstieg. In einem Supermarkt habe er sich die Tatwaffe gekauft, ein Messer mit einer mehr als 20 Zentimeter langen Klinge. Danach sei er dem Mädchen und ihren Freunden in einen Drogeriemarkt gefolgt und habe dort unvermittelt siebenmal auf sein Opfer eingestochen, sagte Schelp. Ein Stich habe das Herz des wehrlosen Mädchens getroffen und es tödlich verletzt. Mia habe eine Beziehung mit dem Flüchtling gehabt, sich aber vier Wochen vor der Tat von ihm getrennt.

Der Beschuldigte Abdul D. kam im April 2016 als Flüchtling ohne Ausweispapiere nach Deutschland. Er wurde als unbegleiteter, minderjähriger Flüchtling registriert und dem Landkreis Germersheim zugewiesen. In Kandel ging er zur Schule, wo er auch Mia kennenlernte. Im Februar 2017 lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seinen Asylantrag ab. Wegen eines Abschiebeverbots durfte er trotzdem vorerst im Land bleiben.

Infolge des Mordfalls kam es in dem Ort mit 9.000 Einwohnern in den vergangenen Monaten zu einer Reihe rechtsgerichteter Demonstrationen gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung, linken Gegendemonstrationen und Kundgebungen eines Bürgerbündnisses. Mehrere Polizisten wurden dabei verletzt.

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