Frau an ihrem Büro-Arbeitsplatz
epd-bild/Jens Schulze
Mehrfach hatte Arbeitsminister Heil schon angekündigt, die Brückenteilzeit komme. Nun hat das Kabinett den Gesetzentwurf gebilligt. Wer heute schon Teilzeit arbeitet, hat es allerdings auch weiterhin nicht leicht, seine Stundenzahl zu erhöhen.
13.06.2018

Arbeitnehmer sollen künftig leichter zwischen Teilzeit- und Vollzeitarbeit wechseln können als bisher. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin den Gesetzentwurf zur sogenannten Brückenteilzeit. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte im Anschluss, fast eine Million Beschäftigte wollten ihre Arbeitszeit für eine Zeitlang reduzieren, ohne dabei in die sogenannte Teilzeitfalle zu tappen. Das Gesetz sieht Regelungen zur Brückenteilzeit und Regelungen für Arbeitnehmer vor, die ihre Teilzeitstelle aufstocken oder in Vollzeit wechseln wollen.

Grenze liegt bei 45 Beschäftigten

Beschäftigte, die für ein bis fünf Jahre in Teilzeit gehen wollen, erhalten das Recht, in Vollzeit zurückzukehren. Sie müssen länger als sechs Monate bei dem Unternehmen beschäftigt sein und drei Monate vorher einen Antrag stellen. Wenn keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen, können sie ihre Arbeitszeit dann reduzieren, ohne Gründe angeben zu müssen.

Das Gesetz gilt für Betriebe ab 45 Beschäftigte. Für Unternehmen mit bis zu 200 Mitarbeitern gilt die Regelung eingeschränkt. Dort soll nur jeweils einer von 15 Arbeitnehmern Brückenteilzeit nehmen können, um die Firmen mit der Organisation nicht zu überfordern.

Union und SPD hatten die Einführung eines Rückkehrrechts in Vollzeit auf Drängen der SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Die Einbringung ins Kabinett hatte sich mehrfach verzögert. Ein Streitpunkt zwischen SPD und Teilen der Union waren die Regelungen für Arbeitnehmer, die nicht die Brückenteilzeit in Anspruch nehmen - sondern bereits Teilzeit arbeiten und ihre Stunden aufstocken wollen.

Nach Heils ursprünglichen Plänen sollte der Arbeitgeber nachweisen, dass kein passender Arbeitsplatz zur Verfügung steht, wenn er einem Teilzeitbeschäftigten die Rückkehr in Vollzeit verweigern wollte. Nunmehr ist es so, dass der Arbeitnehmer einen bestimmten Arbeitsplatz bezeichnen muss, den er besetzen will. Dem Arbeitgeber bleibt aber vorbehalten zu entscheiden, ob er diesen Arbeitsplatz besetzt, einspart oder anderweitig verändert.

Arbeitgeberverbände erleichtert

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), die massiv gegen den ursprünglichen Entwurf Heils interveniert hatte, zeigte sich erleichtert. Entscheidend sei, dass die Organisationshoheit beim Arbeitgeber bleibe, erklärte die BDA auf Nachfrage.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kommentierte den Kabinettbeschluss als einen wichtigen Schritt, dem aber weitere folgen müssten. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach erklärte, das Gesetz bedeute mehr Arbeitszeitsouveränität und Selbstbestimmung für Beschäftigte. Die Reform sei überfällig, zumal sie in der vergangenen Legislaturperiode gescheitert sei. Die Grünen verwiesen darauf, dass viele Arbeitnehmer von dem Rechtsanspruch ausgeschlossen seien, weil sie in kleinen Betrieben arbeiten. Das sei nicht gerecht und werde innerbetrieblich zu Konflikten führen, prognostizierte die Sprecherin für Arbeitnehmerrechte Beate Müller-Gemmeke.

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