Frau an ihrem Arbeitsplatz im Büro
epd-bild/Jens Schulze
Arbeitsminister Heil legt in der Bundesregierung seine Pläne für ein Rückkehrrecht in eine Vollzeitbeschäftigung vor.
13.06.2018

Das Bundeskabinett wird sich heute in Berlin mit dem Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zur Brückenteilzeit befassen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Arbeitnehmer, die für ein bis fünf Jahre in Teilzeit gehen wollen, das Recht erhalten, in Vollzeit zurückzukehren. Es gilt für Betriebe ab 45 Beschäftigte. Für Unternehmen mit bis zu 200 Mitarbeitern gilt es eingeschränkt.

Widerstand der Union

Das Gesetz sollte schon in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedet werden, scheiterte aber am Widerstand der Union. Die Wirtschaftsverbände sind gegen das Rückkehrrecht.

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