Justitia hat nicht entschieden.
epd-bild/Heike Lyding
Eine Gerichtsverhandlung zur Kündigung eines extremistischen Pädagogen war nach wenigen Minuten beendet.
11.06.2018

Die Vergleichsverhandlung zwischen der Berliner Senatsschulverwaltung und dem selbst ernannten "Volkslehrer" Nikolai N. vor dem Berliner Arbeitsgericht ist am Montag ohne Ergebnis zu Ende gegangen. Die Schulverwaltung werde derzeit kein Vergleichsangebot unterbreiten, erklärte der Senatsvertreter der Behörde vor dem Gericht. Die unter hohen Sicherheitsvorkehrungen stattfindende Verhandlung um die Kündigung des extremistischen Pädagogen war damit bereits nach wenigen Minuten beendet.

Eignung als Lehrer steht infrage

Als nächsten Verhandlungstermin setzte Arbeitsrichter Arne Boyer den 16. Januar 2019 an. Der Schulverwaltung trug er zudem auf, bis Mitte September zu prüfen, gegebenenfalls aus der außerordentlichen eine ordentliche Kündigung zu machen. Der Anwalt des "Volkslehrers" erklärte, N. würde seine Tätigkeit als Lehrer gerne wieder aufnehmen, schließe aber auch eine Abfindungslösung prinzipiell nicht aus.

Nicolai N. wehrt sich gegen seine fristlose Kündigung durch die Berliner Schulverwaltung mit der Begründung, dass es sich um eine politisch motivierte Entscheidung handele, für die es keinen Grund gebe. Das Land Berlin hatte dem Pädagogen Ende April fristlos gekündigt, weil ihm aufgrund seiner außerdienstlichen Äußerungen die Eignung als Lehrer fehle.

Youtube-Kanal mit knapp 35.000 Abonnenten

N. unterrichtete an der Vineta-Grundschule in Berlin-Wedding Englisch, Sport und Musik und wurde Anfang Januar zunächst freigestellt, nachdem bekannt wurde, dass er auf seinem Youtube-Kanal "Der Volkslehrer" unter anderem gegen Politiker hetzt, Verschwörungstheorien verbreitet und den Holocaust infrage stellt. Schulsenatorin Sandra Scheeres (SPD) erklärte, Lehrer seien immer auch Vorbilder für die Schüler: "Wir erwarten von den Lehrkräften, dass sie unsere demokratischen Grundwerte vertreten."

Sein Youtube-Kanal hat mittlerweile knapp 35.000 Abonnenten. Zum Zeitpunkt der ersten Medienberichte über ihn Anfang Januar waren es 2.500. In einem seiner jüngsten Beiträge mokiert sich N. erneut über die Flüchtlingspolitik und fabuliert über Ausschreitungen, die es bald dagegen geben werde, bei denen "möglicherweise viel Blut fließen wird". Zudem ruft er Polizei und Bundeswehr dazu auf, Widerstand gegen die aktuelle Politik zu leisten. N. erklärte nach der Gerichtsverhandlung, er werde seine "Aufklärungsarbeit weiter fortsetzen".

Laut Bildungsverwaltung war N. bereits 2015 wegen seiner Verschwörungstheorien aufgefallen. Diese hätten damals aber keine antisemitischen Inhalte gehabt. Dass der Grundschullehrer in seiner Freizeit öffentlich den Holocaust relativiere, sei der Senatsverwaltung erst durch Medienberichte Anfang des Jahres bekanntgeworden, hieß es auf eine parlamentarische Anfrage. Zudem sei N. nach einem Schulwechsel an seiner Arbeitsstätte unauffällig gewesen.

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