Polizisten schützen eine Demonstration
epd-bild /Rolf Zoellner
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Bayern kann die massive Kritik am neuen Polizeiaufgabengesetz nicht nachvollziehen. Durch die Neuerungen würden keinerlei Rechte rechtstreuer Bürger eingeschränkt, sagte der stellvertretende Landesvorsitzende Peter Pytlik dem epd.
08.06.2018

Die Polizei befürworte das neue Gesetz, "weil es die Handlungsfähigkeit der Polizei stärkt, der Polizei zeitgemäße Befugnisse gibt und weil es uns ein früheres Eingreifen im Kampf gegen Terror, Amokläufe und Schwerstkriminalität als bisher ermöglicht," sagte Pytlik.

Die SPD-Landtagsfraktion hatte am Donnerstag angekündigt, vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof Klage gegen das umstrittene Gesetz einzureichen. Am Tag zuvor hatten bereits die Grünen ihre Klageschrift in München eingereicht.

Telefonate, E-Mail-Verläufe oder Chats überwachen

Die Gegner des Gesetzes stoßen sich vor allem am Begriff der "drohenden Gefahr", der nicht mehr nur im Zusammenhang mit Terrorabwehr gebraucht werde, sondern allgemein bei "schweren Delikten". Unter anderem könne die Polizei nun früher als bisher Telefonate, E-Mail-Verläufe oder Chats überwachen, argumentieren die Gegner.

Peter Pytlik wirft den PAG-Kritikern und Oppositionsparteien Unsachlichkeit vor: "Hier wird durch gefährliches Halbwissen und gezieltes Streuen von Unwahrheiten eine völlig unnötige, unsachliche und irreführende Diskussion entfacht." Die neue Verwendung des Begriffs "drohende Gefahr" gehe auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurück. "Eine drohende Gefahr liegt vor, wenn die Polizei aufgrund von Tatsachen nachweisen kann, dass erhebliche Angriffe auf Leib oder Leben, Gesundheit oder die persönliche Freiheit zu erwarten sind oder solche Angriffe erhebliche Auswirkungen auf die Rechtsgüter haben können", erläuterte Pytlik.

Um neuen Begriff ergänzt

Die Aussage des SPD-Prozessbevollmächtigten Mark A. Zöller, dass kein Polizeibeamter wissen könne, wann eine drohende Gefahr vorliegt, sei völliger Unsinn, sagte Pytlik weiter. Bisher sei die Ausbildung der Polizisten auf den Begriff der "'konkreten Gefahr" ausgerichtet und werde eben jetzt um den neuen Begriff ergänzt. Die Polizei ermittele im Vorfeld sorgfältig und müsse dann für ihre Maßnahmen in nahezu allen Fällen einen unabhängigen Richter zur Entscheidung hinzuziehen. Durch die massive Kampagne gegen das Polizeiaufgabengesetz sei in "ganz großen Teilen der Polizei" das Gefühl entstanden, dass die Oppositionsparteien der Polizei misstrauten.

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