Frankfurt am Main (epd). Zuvor sei "vielfach der Eindruck vermittelt worden, der Staat sei angesichts hoher Flüchtlingszahlen handlungsunfähig", sagte er dem Evangelischen Pressedienst (epd). Oltmer, der auch Mitglied im "Rat für Migration" ist, bezeichnete die damals heftig umstrittene Grundgesetzänderung als unnötig.
Das Vorstandsmitglied des Instituts für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien betonte, auch für die Konstellation 2015 mit stark gestiegenen Flüchtlingszahlen sei der einst heftig umstrittene Asylkompromiss ohne Bedeutung gewesen. Schutz gewährte die Bundesrepublik vor allem nach der Genfer Flüchtlingskonvention und nicht nach dem Asylgrundrecht. Die einst geschaffenen Instrumente "sichere Herkunftsländer" und "sichere" Drittstaaten" seien faktisch belanglos geblieben, sagte der Professor.
Lösung auf EU-Ebene
Laut Oltmer ging die damals gefundene Regelung zulasten Dritter, nämlich den für sicher erklärten Anrainerstaaten. "Mit der Änderung von Artikel 16 des Grundgesetzes begann die Geschichte einer bis heute wirkenden Externalisierung: Die Nachbarstaaten Deutschlands wurden zunächst stärker belastet, weil Schutzsuchende nun hier Asylanträge stellten." Schließlich sei ein System von Verträgen mit Drittstaaten jenseits der Grenzen der EU enstanden, zum Beispiel mit der Ukraine, Albanien, Libyen und Marokko, die sich verpflichteten, potenzielle Asylsuchende gar nicht erst an die Grenzen der EU kommen zu lassen.
Die Lösung der heutigen Probleme, die mit hohen Flüchtlingszahlen einhergehen, sieht der Forscher vor allem auf der Ebene der EU. Man müsse über EU-weite asylrechtliche Regelungen sowie über gemeinsame Aktivitäten zur Begrenzung von inner- und zwischenstaatlichen Konflikten nachdenken. "Überall aber hakt es: Die Interessen der beteiligten Staaten sind sehr unterschiedlich, weithin hoffen sie darauf oder streben danach, dass sich andere Staaten um Schutzsuchende kümmern." Oltmer: "Ideen gibt es viele, allein am politischen Willen mangelt es."
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