Die neue Datenschutzverordnung gilt auch für Blogger und Betriebe, die eine eigene Internetseite betreiben.
epd-bild / Gustavo Alabiso
Die Bundesbeauftragte für Datenschutz, Andrea Voßhoff, sieht die Debatte um die EU-Datenschutzverordnung von "Fehlinformationen" geprägt.
22.05.2018

"Die Aufsichtsbehörden sind nicht mit der Registrierkasse unterwegs", stellte sie am Dienstag in Berlin angesichts der Sorgen von Bürgern und Kleinbetrieben klar, die befürchten, wegen Fehlern bei der Umsetzung des neuen Regelwerks auf ihren Webseiten mit hohen Bußgeldern belegt zu werden. Voßhoff betonte, das Bußgeld stehe erst am Ende der Kette einer Vielzahl von Sanktionsmöglichkeiten. Es gelte immer auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Sie räumte zugleich ein, dass es Probleme geben könnte, wenn Abmahnvereine tätig würden. Hier müsse die Politik diskutieren, wie sie solche Aktivitäten begrenzen könne. Noch sei aber unklar, welche Tatbestände solche Abmahnvereine in den Blick nähmen. Bürgern, die wegen ihrer Website abgemahnt werden sollten, riet sie, einen Anwalt einzuschalten oder bei Verbraucherzentralen nachzufragen.

Wirkung erst einmal abwarten

Die Aufsichtsbehörden hätten zudem Leitfäden zum Umgang mit der Neuregelung veröffentlicht. "Ich werbe dafür, die Wirkung zunächst einmal abzuwarten", betonte sie. Fehlentwicklungen könnten bei der geplanten Evaluierung in zwei Jahren beseitigt werden.

Bei der Datenverarbeitung von Privatnutzern verwies Voßhoff ferner auf die sogenannte Haushaltsausnahme in der neuen Verordnung. Wenn eine Privatperson das Adressbuch im Smartphone mit dem Messengerdienst Whatsapp verknüpfe, sei nicht der einfache Nutzer, sondern das Unternehmen in der Pflicht. Anders sei der Sachverhalt wiederum, wenn etwa Apotheken Medikamentenbestellungen über diesen Dienst ermöglichten.

Die Datenschützerin bezeichnete die neue Verordnung als einen "Meilenstein für den Datenschutz in Europa". Sie zeigte sich überzeugt, dass "trotz aller Unkenrufe" Bürger und Unternehmen profitieren werden. Die europaweit geltende Datenschutzgrundverordnung tritt am Freitag in Kraft.

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