Internationaler Strafgerichtshof in Den Haag
epd-bild / Benjamin Dürr
Die Palästinensische Autonomiebehörde hat den Internationalen Strafgerichtshof mit Ermittlungen im Nahost-Konflikt beauftragt.
22.05.2018

Außenminister Riad Malki übergab der Anklagebehörde in Den Haag am Dienstag ein entsprechendes Schreiben, in dem unter anderem der israelische Siedlungsbau und die Tötung von Demonstranten als mögliche strafrechtlich relevante Verbrechen aufgeführt werden. Der Strafgerichtshof kann Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verfolgen.

Die Palästinenser argumentieren, die von israelischen Staatsbürgern begangenen Taten erfüllten die Kriterien unter anderem für das Verbrechen der Apartheid, für Folter, Vertreibung und die "Überführung durch die Besatzungsmacht eines Teiles ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet" - ein Kriegsverbrechen. Mit der Beauftragung will Palästina den offiziellen Angaben zufolge erreichen, dass der Strafgerichtshof "ohne Verzögerung" Ermittlungen aufnimmt.

Israel ist kein Mitgliedstaat

Das Gericht in Den Haag kann Verbrechen verfolgen, die auf dem Gebiet von Mitgliedsstaaten begangen wurden. Damit fallen auch von Israelis begangene Verbrechen in den Palästinensergebieten in die Zuständigkeit des Strafgerichtshofs, obwohl Israel kein Mitgliedsstaat ist. Palästina trat im Dezember 2014 dem Gericht bei, im Januar 2015 nahm die Anklagebehörde in Den Haag Voruntersuchungen auf, die jedoch bisher nicht zu einem formalen Ermittlungsverfahren geführt haben.

Der Strafgerichtshof wurde 1998 gegründet und hat derzeit 123 Mitgliedsstaaten. In der Vergangenheit haben unter anderem die Regierungen des Kongo und Ugandas das Gericht mit Ermittlungen beauftragt.

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