Jutta Cordt
epd-bild/Peter Roggenthin
Der Verdacht um Manipulationen in der Bremer Außenstelle des Asyl-Bundesamts zieht weitreichende Prüfungen nach sich. 18.000 Verfahren der Behörde sollen nochmals unter die Lupe genommen werden.
18.05.2018

Als Konsequenz aus den mutmaßlichen Manipulationen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sollen alle positiven Asylbescheide der betroffenen Bremer Außenstelle ab dem Jahr 2000 nochmals geprüft werden. Wie die Präsidentin des Bundesamts, Jutta Cordt, am Freitag in Berlin mitteilte, sind das rund 18.000 Verfahren. Rund 70 Mitarbeiter aus anderen Bereichen sollen dafür abgestellt werden. Cordt rechnet mit einem Ergebnis in drei Monaten. Sie präsentierte am Freitag Ergebnisse des seit einer Woche vorliegenden Berichts der Prüfung in Bremen. Demnach gab es dort auffällig viele unplausible Asylentscheidungen und viele Entscheidungen ohne Identitätsfeststellung.

Der früheren Leiterin der Bremer Außenstelle wird vorgeworfen, positive Asylbescheide ohne ausreichende gesetzliche Grundlage erteilt zu haben. Auch Anwälte werden verdächtigt, an den Manipulationen beteiligt zu sein. Das Bundesamt untersuchte die Vorgänge Cordt zufolge seit Oktober 2017. Zunächst wurden bis Dezember 161 Verfahren analysiert. Nach diesen Ergebnissen ordnete Cordt an, weitere 4.407 Verfahren zu prüfen, 30 Prozent davon betrafen die Bremer Außenstelle. Bei den insgesamt 4.568 Fällen geht es um Verfahren bei denen die Antragsteller durch "verdächtig erscheinende Rechtsanwaltskanzleien vertreten wurden", heißt es in einer Mitteilung des Bundesamtes.

Unplausible Entscheidungen

Das Ergebnis nährt den Verdacht auf Manipulationen in Bremen. Demnach gab es in 73 Prozent der in der Hansestadt positiv beschiedenen Anträge unplausible Entscheidungen, wobei Cordt betonte, dies sei nicht gleichbedeutend mit fehlerhaft. In 40 Prozent der Bremer Fälle sah die interne Revision demnach Anlass, einen Widerruf oder eine Rücknahme der Entscheidung einzuleiten.

In den anderen ebenfalls von der Prüfung betroffenen Außenstellen gab es weniger Auffälligkeiten. Cordt zufolge hat es dort in 46 Prozent der Fälle Unplausibilitäten gegeben, nur in 5,8 Prozent aber muss es einen Widerruf oder eine Rücknahme geben. Hinweise auf bewusste Manipulationen in anderen Außenstellen gebe es nicht, sagte Cordt.

Aus dem Bericht der internen Prüfung, der laut Bundesamt seit dem 11. Mai vorliegt, wurde zudem in 30 Prozent der in Bremen entschiedenen Fälle eine erkennungsdienstliche Behandlung gar nicht oder verspätet vorgenommen. In den anderen Außenstellen betreffe dies nur sechs Prozent der Fälle, hieß es.

Bericht über kriminelle Profiteure

Das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" berichtet, dass von den Unregelmäßigkeiten in Bremen Menschen profitiert haben könnten, die als Sicherheitsrisiko betrachtet werden. Als Beispiele genannt werden ein Mann, der im Verfahren angab, in Syrien für den Geheimdienst gearbeitet zu haben, und ein Antragsteller, der schwere Straftaten begangen haben soll. In anderen Verfahren hätten die Flüchtlinge mögliche Verbindungen zur Terrormiliz IS gehabt, eine nähere Prüfung sei aber unterblieben. Dem Bericht zufolge sollen die Flüchtlinge, die später Schutz erhielten, Anwälte bar bezahlt haben.

Der Verdacht um Manipulationen beim Bundesamt wird nicht nur intern, sondern auch vom Bundesrechnungshof geprüft. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat die Behörde gebeten, die Fälle auf mögliche systemische Fehler zu überprüfen. Wann der Bundesrechnungshof mit seiner Prüfung fertig ist, ist offen. Auch die Staatsanwaltschaft ermittelt in der Affäre gegen die frühere Leiterin der Außenstelle, die nicht mehr im Amt ist.

Linke fordert umfassendere Prüfung

Die Linken kritisierten am Freitag, dass das Bundesamt in eine Prüfung nur positive Asylbescheide einbeziehe. Mit Blick auf die hohe Zahl der von Verwaltungsgerichten gerügten Ablehnungen forderte die Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke, auch negative Bescheide zu prüfen.

Das Bundesamt hat aufgrund der stark gestiegenen Entscheidungszahl ein Qualitätsmanagement eingeführt, nach dem inzwischen auch mehr Verfahren als früher im Nachhinein überprüft werden. Wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte, wurden 2017 1,8 Prozent der Fälle geprüft, 2015 waren es 0,9, 2016 0,5 Prozent. Im ersten Quartal dieses Jahres habe die Prüfquote bei 2,8 Prozent gelegen.

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