Der Rundfunkbeitrag wird pro Haushalt erhoben - egal, ob und mit welchem Gerät Fernsehen, Hörfunk oder die Internetangebote der Sender genutzt werden.
epd-bild/Jens Schulze
Wer bislang keinen Rundfunkbeitrag zahlt, muss im Sommer mit Post vom Beitragsservice rechnen. Nach fünf Jahren startet das Unternehmen von ARD, ZDF und Deutschlandradio am Sonntag zum ersten Mal wieder einen Meldedatenabgleich.
03.05.2018

Ab diesem Tag gleicht der Beitragsservice ausgewählte Daten der Einwohnermeldeämter aller volljährigen Bürger mit seinen Bestandsdaten ab. Dadurch soll geklärt werden, für welche Wohnungen bislang der Rundfunkbeitrag von monatlich 17,50 Euro nicht entrichtet wird. Die ersten Schreiben an säumige Bürger will der Beitragsservice voraussichtlich im Juli versenden.

"Der Meldedatenabgleich 2018 soll sicherstellen, dass sich auch künftig alle Bürgerinnen und Bürger an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen", erklärte SWR-Justiziar Hermann Eicher, der in der ARD federführend für den Rundfunkbeitrag zuständig ist.

Nachzahlungen bis zum Januar 2016 möglich

Die Einwohnermeldeämter übermitteln dem Beitragsservice Angaben zu Name, Adresse, Doktorgrad, Familienstand und Geburtsdatum sowie den Tag des Einzugs in die Wohnung. Lässt sich eine volljährige Person durch den Abgleich keiner bereits beim Beitragsservice angemeldeten Wohnung zuordnen, erfragt der Beitragsservice per Brief, ob eine Anmeldung notwendig ist. Wenn daraufhin mit einer Beitragsnummer belegt wird, dass für die bewohnte Wohnung bereits bezahlt wird, etwa von einem Mitbewohner, werden alle Angaben der angeschriebenen Person unverzüglich gelöscht.

Nachzahlungen kann der Beitragsservice für den Zeitraum bis 1. Januar 2016 geltend machen. Wer aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung oder Ermäßigung hat, kann diesen rückwirkend für bis zu drei Jahre geltend machen.

Für den Meldedatenabgleich 2018 rechnet der Beitragsservice mit Kosten in Höhe von voraussichtlich zwölf Millionen Euro. Die abschließenden Ergebnisse sollen voraussichtlich im Jahr 2022 vorliegen. Der Gesetzgeber hat den Meldedatenabgleich im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vorgesehen, um sicherzustellen, dass der Datenbestand des Beitragsservices aktuell bleibt.

2013 neu eingeführt

ARD, ZDF und Deutschlandradio haben im Jahr 2016 insgesamt 7,98 Milliarden Euro aus Rundfunkbeiträgen eingenommen. Das waren rund 153 Millionen Euro weniger als im Vorjahr. Grund für den Rückgang sei hauptsächlich die Beitragssenkung im April 2015 von 17,98 Euro auf 17,50 Euro pro Monat, hieß es. Außerdem habe es mehr Befreiungen gegeben: Zum Ende des Jahres 2016 waren 2,93 Millionen Menschen vorwiegend aus sozialen Gründen von der Beitragspflicht befreit. Das waren 2,4 Prozent mehr als im Vorjahr.

Den Rundfunkbeitrag führte der Gesetzgeber im Jahr 2013 ein. Er wird pro Haushalt erhoben - egal, ob und mit welchem Gerät Fernsehen, Hörfunk oder die Internetangebote der Sender genutzt werden. Das neue Beitragsmodell löste die Rundfunkgebühr ab, die geräteabhängig zu zahlen war. Zur Einführung des Rundfunkbeitrags hatte es 2013 und 2014 erstmals einen Meldedatenabgleich gegeben, dessen Rechtmäßigkeit in mehreren Gerichtsentscheidungen bestätigt wurde, etwa vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof.

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