Ausschnitt der Website von Facebook
epd-bild / Norbert Neetz
AfD-Fraktionschefin Alice Weidel hat im Streit mit Facebook Recht bekommen. Das Netzwerk darf einen beleidigenden Kommentar nicht weiter verbreiten.
30.04.2018

Das Hamburger Landgericht untersagte dem Unternehmen am Montag, einen strittigen Kommentar weiterhin zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, in dem Weidel unter anderem als "Nazi Drecksau" beschimpft wurde. Sollte Facebook der Gerichtsentscheidung zuwiderhandeln, droht dem Unternehmen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Die AfD begrüßte das Urteil.

Dieses wurde am Montag "nur im Tenor" verkündet, wie Gerichts-Pressesprecher Kai Wantzen dem epd mitteilte. Die Begründung folgt später. Die Pressekammer des Landgerichts gehe allerdings eindeutig davon aus, dass die Rechte Weidels erkennbar verletzt worden seien, sagte Wantzen.

Posting war noch bis Ende März zugänglich

Eine Nutzerin des sozialen Netzwerks hatte am 10. September 2017 einen nach Ansicht von Weidels Anwalt Joachim Steinhöfel beleidigenden Kommentar auf der Facebook-Seite der "Huffington Post" veröffentlicht. Darin wird die Politikerin mit unflätigen Ausdrücken angegriffen, weil sie sich gegen die Homo-Ehe ausgesprochen haben soll. Das Posting wurde mehrfach bei Facebook gemeldet, jedoch nicht gelöscht. Facebook habe jeweils mit einem "formelhaften Textbaustein" geantwortet, wonach der Kommentar nicht gegen die "Gemeinschaftsstandards" verstoße, so Steinhöfel.

Nachdem die AfD-Politikerin Ende Januar von dem Kommentar erfahren hatte, wurde Facebook abgemahnt und zur Löschung aufgefordert. Das Unternehmen reagierte nach Darstellung Steinhöfels darauf mit dem Hinweis, in Deutschland könne auf das Posting nun nicht mehr zugegriffen werden. Nach Angaben des Anwalts blieben die Äußerungen der Nutzerin jedoch bis mindestens Ende März weiter im Internet zugänglich, auch im deutschsprachigen Ausland.

Welche technischen Maßnahmen Facebook hätte ergreifen können und müssen, um eine weitergehende Sperrung zu erreichen, war nach Darstellung des Gerichtssprechers in der Verhandlung fraglich. Es wird erwartet, dass die Kammer dies in der schriftlichen Urteilsbegründung klärt.

AfD hält NetzDG für nutzlos

Die AfD-Bundestagsfraktion erklärte, mit dem Urteil sei nicht nur klar geworden, "dass AfD-Politiker im Netz kein Freiwild sind", sondern auch, dass das Netzwerkdurchsetzungsgesesetz völlig nutzlos sei. Facebook habe sich außerstande gesehen, den beanstandeten Kommentar so zu entfernen, dass er in Deutschland nicht mehr aufrufbar war. Zwar wurde das Posting gelöscht, es war jedoch für deutsche Nutzer, die über ausländische Proxy-Server auf Facebook zugriffen, weiterhin sichtbar.

Nach dem im Juni vergangenen Jahres beschlossenen Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) müssen Plattformbetreiber von Nutzern gemeldete Beiträge mit "offensichtlich rechtswidrigem" Inhalt binnen 24 Stunden löschen. Andernfalls drohen hohe Geldstrafen. Mit dem Gesetz soll Hass im Internet bekämpft werden.

"Weidel musste erst den Rechtsweg beschreiten, um Facebook zu einer Löschung zu zwingen", erklärte der Pressesprecher der AfD-Fraktion, Christian Lüth: "Den Beleg dafür, dass das NetzDG keinerlei Mehrwert bringt und ein Rechtssystem nicht ersetzen kann, wurde vom Hamburger Landgericht und Facebook selbst erbracht."

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