Der frühere Leiter eines evangelischen Kindergartens in Heilbronn hat gestanden, Fotos mit Kinderpornografie besessen und im Internet getauscht zu haben.
29.03.2018

Auch den schweren sexuellen Missbrauch eines Achtjährigen, von dem er pornografische Aufnahmen gemacht hatte, gab der 31-Jährige zu, wie die Staatsanwaltschaft Heilbronn dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Donnerstag bestätigte. Der Erzieher sitzt seit Anfang März in Untersuchungshaft.

Baldiger Proessbeginn

Auf dem Computer des Manns waren 2016 Tausende Dateien mit kinderpornografischen Bildern gefunden worden. Erst im Zuge der weiteren Ermittlungen kam Anfang März heraus, dass der Verdächtige offenbar auch selbst pornografische Aufnahmen von einem Achtjährigen angefertigt hatte. Das Ermittlungsverfahren werde wegen der Inhaftierung des Tatverdächtigen beschleunigt, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Auch das Geständnis könne für einen baldigen Prozessbeginn förderlich sein. Über einen Verhandlungstermin bestimme allerdings das Gericht. Ursprünglich sollte der Prozess am 16. März starten, aufgrund der neuen Vorwürfe wurde der Termin aber aufgehoben.

Vorwurf: Zu spät von Stelle entfernt

Die Evangelische Landeskirche in Württemberg hat in dem Fall einen früheren Bundesrichter eingeschaltet. Ulrich Hebenstreit, vormals Richter am Bundesgerichtshof, soll als externer Ermittler prüfen, ob die kirchliche Verwaltungsleitung in Heilbronn im Umgang mit dem Tatverdächtigen Fehler gemacht hat. Der Verwaltungschef der Gesamtkirchengemeinde, Kirchenpfleger Rolf Krieg, hatte beim Oberkirchenrat Selbstanzeige erstattet.

Auslöser für das Disziplinarverfahren sind Vorwürfe, der Kita-Leiter sei zu spät von seiner Stelle entfernt worden. Die polizeilichen Ermittlungen liefen seit Anfang 2016, im Sommer 2017 gab es erste Informationen an die Gesamtkirchengemeinde Heilbronn. Dennoch dauerte es bis Januar 2018, bis sich die Kirche von dem Erzieher trennte. Bislang war dafür ein Konflikt zwischen dem Arbeitsrecht und dem Kinderschutz vermutet worden.

Das Verfahren diene im Beamtenrecht der Klärung von Sachverhalten und der Prüfung, ob es Dienstpflichtverletzungen gegeben habe, hieß es vonseiten der Landeskirche.

Neuen Kommentar hinzufügen

Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.

Plain text

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.