Die Schwurgerichtskammer des Oldenburger Landgerichts will erneut die Schuldfähigkeit des wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilten früheren Krankenpflegers Niels H. überprüfen lassen.
28.03.2018

In den Ermittlungen habe H. erheblich voneinander abweichende Aussagen gemacht, teilte das Landgericht am Mittwoch mit. Das Gutachten solle auch klären, ob er seine Taten habe steuern können.

Ab Oktober soll sich H. wegen der größten Mordserie im Nachkriegsdeutschland verantworten (Az: 5Ks 1/18). Die Staatsanwaltschaft wirft H. 97 weitere Morde an Patienten in Oldenburg und Delmenhorst vor. Für sechs Taten verbüßt er bereits eine lebenslange Haftstrafe.

Herzprobleme bis hin zum Herzflimmern

Niels H. hatte Patienten Medikamente gespritzt, um absichtlich lebensbedrohliche Herzprobleme bis hin zum Herzflimmern auszulösen. Anschließend versuchte er seine Opfer zu reanimieren, um als Held zu erscheinen. Wegen der Schwere der Tat darf er nicht nach 15 Jahren entlassen werden.

Die Ergebnisse des Gutachtens habe auch Auswirkungen auf die Verfahren gegen drei Beschäftigte des Klinikums Delmenhorst, hieß es. Sie sollen nach dem Tod von Patienten weitere Tötungsdelikte durch Niels H. für möglich gehalten haben, seien aber nicht eingeschritten. Ihr Prozess werde sich verzögern, weil H. angekündigt habe, in diesem Verfahren (Az: 5 Ks 20/16) von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, um sich nicht selbst zu belasten.

Krankenpfleger in Oldenburg und Delmenhorst

Allerdings verliere H. dieses Recht, sobald er selbst in seinem Verfahren rechtskräftig verurteilt worden sei. Die Schwurgerichtskammer kündigte an, den Ausgang des Verfahrens gegen H. abzuwarten und erst dann die Sitzungstermine gegen die Beschäftigten zu benennen. H. war von 1999 bis 2005 als Krankenpfleger in Kliniken in Oldenburg und Delmenhorst tätig.

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