Berlin (epd). Den Angaben zufolge handelte es sich in sieben Fällen um Straftäter. Die drei weiteren Abgeschobenen galten als sogenannte Identitätstäuscher.
An der Abschiebung beteiligten sich den Angaben zufolge Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz. Flüchtlingsorganisationen hatten vor der Sammelabschiebung gegen die Rückführungen protestiert. Anders als die Bundesregierung sehen sie Afghanistan nicht als sicher genug an, um Menschen, die in Deutschland Asyl beantragen, dorthin zurückzuschicken.
Faktischer Stopp von Abschiebungen
Nach einer Vereinbarung innerhalb der Bundesregierung werden derzeit nur verurteilte Straftäter, sogenannte Gefährder und Personen, die die Mitwirkung bei der Feststellung ihrer Identität verweigern, nach Afghanistan abgeschoben. Das Auswärtige Amt erarbeitet derzeit einen neuen Lagebericht für das Land, auf dessen Grundlage die Abschiebepraxis überprüft werden soll. Nach einem jahrelangen faktischen Stopp von Rückführungen nach Afghanistan hatten sich die Regierungen in Kabul und Berlin im Herbst 2016 auf ein Abkommen verständigt, das Abschiebungen wieder möglich machte. Seitdem fanden bereits mehrere Sammelabschiebungen statt.
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