Asylverfahren vor dem Augsburger Verwaltungsgericht.
epd-bild / Annette Zöpf
Viele Flüchtlinge haben mit ihren Klagen gegen Asylbescheide vor deutschen Gerichten Erfolg. In rund 40 Prozent der Fälle, in denen im vergangenen Jahr Verwaltungsgerichte über Asylklagen tatsächlich inhaltlich entschieden haben, ist der ablehnende Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zugunsten der Kläger korrigiert worden.
23.03.2018

Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, über die "Süddeutsche Zeitung" (Freitag) zuerst berichtete. Das Bundesinnenministerium warnt vor Fehlschlüssen durch die Betrachtung nur dieser Entscheidungen. Tatsächlich sei nur etwas mehr als ein Fünftel der Klagen zugunsten der Kläger ausgegangen, sagte ein Sprecher am Freitag in Berlin.

Laut Statistik, die auch dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, wurden 2017 rund 146.000 Klagen gegen Asylbescheide vor Gerichten abgehandelt. Davon wurde ein großer Teil, nämlich mehr als 66.000 gar nicht entschieden, sondern auf sonstige Weise - etwa durch Rücknahme des Antrags - erledigt. So blieben rund 80.000 tatsächliche Entscheidungen. Rund 60 Prozent (etwa 47.000 Fälle) davon wurden abgelehnt. In den anderen Fällen wurde ein Flüchtlingsstatus, subsidiärer oder Abschiebeschutz gewährt.

Rechenweise begründet Dissens

Rechnet man die "sonstigen Verfahrenserledigungen" nicht heraus, liegt der Anteil erfolgreicher Klagen von Asylbewerbern bei nur rund einem Fünftel. Der Dissens in der Bewertung der Klagen zwischen Linkspartei und Bundesinnenministerium liegt also in der Rechenweise begründet.

Aus der Statistik geht auch hervor, dass die Zahl der Klagen insgesamt hoch bleibt: Im Laufe des vergangenen Jahres sind gut 328.000 Klagen eingereicht worden. Das sind fast doppelt so viele wie im Vorjahr. Allerdings hat es 2017 durch den Personalzuwachs im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auch wesentlich mehr Entscheidungen gegeben. Auch wenn die absolute Zahl der Klagen gestiegen sei, sei dies bei der Klagequote nicht signifikant der Fall, sagte der Sprecher des Bundesinnenministeriums.

Beschleunigte Verfahren beschlossen

Bund und Länder hatten bei der Ministerpräsidentenkonferenz in diesem Jahr in Berlin vereinbart, mögliche Verfahrensbeschleunigungen in diesem Bereich zu prüfen. Der Innenministeriumssprecher sagte, es habe bereits erste Treffen auch mit Vertretern der Verwaltungsgerichtsbarkeit gegeben und es gebe erste Ideen. Insbesondere sehe man es als erforderlich an, schneller Rechtssicherheit durch höchstrichterliche Entscheidungen zu bekommen. Dies sei eines der wesentlichen Probleme für die Entscheider im Bundesamt.

So haben zum Beispiel in der Vergangenheit Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte unterschiedlich über die Frage geurteilt, ob Syrern grundsätzlich der volle Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention zusteht oder nur der untergeordnete, subsidiäre Schutz. Der Status hat vor allem Auswirkungen auf das Recht auf Familiennachzug. Das Bundesverwaltungsgericht hat in dieser Frage noch nicht entschieden. Bis Mitte Januar war dort auch noch kein Verfahren in dieser Frage anhängig.

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