Initiativen wollen als gemeinnützig anerkannt werden
epd-bild / Rolf Zöllner
Das geltende Gemeinnützigkeitsrecht führt nach einer aktuellen Studie zu Rechtsunsicherheit für demokratisches und zivilgesellschaftliches Engagement.
22.03.2018

In der am Donnerstag in Berlin vorgestellten Untersuchung wurden die Finanzämter in Deutschland darauf überprüft, ob sie das Gemeinnützigkeitsrecht gleichmäßig anwenden. Dabei kam nach Angaben der gewerkschaftsnahen Otto-Brenner-Stiftung, die die Studie finanzierte, heraus: Identische Vereinssatzungen wurden von etwa der Hälfte der Finanzämter als gemeinnützig anerkannt, von der anderen Hälfte nicht.

Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch die Finanzbehörden hat für Vereine oder Stiftungen zentrale Bedeutung. Von ihr hängt ab, ob Unterstützer ihre Spenden als gemeinnützig von der Steuer absetzen können.

Rechtssicherheit gefordert

Um die Praxis der Steuerbehörden zu prüfen, gründete Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung", im vergangenen Jahr fiktiv drei Vereine, die sich nach seinen Angaben "mit ihrer Arbeit politisch einmischen, um selbstlos die Allgemeinheit zu fördern". Deren Satzungen wurden mit gleichlautenden Briefen an die Finanzämter geschickt und der Bitte, die Anerkennung der Gemeinnützigkeit zu prüfen. Die 166 Antworten der Finanzbehörden lassen sich laut Diefenbach-Trommer in zwei fast genau gleich große Hälften teilen: in jene, die die Gemeinnützigkeit anerkannten, und jene, die dies nicht taten.

Der Vorstand der Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung", zu der sich mehr als 80 Vereine und Stiftungen zusammengeschlossen haben, forderte mit Blick auf das Studienergebnis den Gesetzgeber auf, "in die Abgabenordnung klar und deutlich zu schreiben, welches Engagement gefördert werden soll". Mit mehr rechtlicher Klarheit würden zivilgesellschaftliche Initiativen nicht bereits bei ihrer Gründung ausgebremst, sagte Diefenbach-Trommer.

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