Online-Umfragen sind beliebt
epd-bild/Jens Schulze
Der Deutsche Presserat verlangt künftig eine Kennzeichnung nicht-repräsentativer Online-Umfragen.
22.03.2018

Votings im Internet ohne entsprechende Kennzeichnung verletzten die im Pressekodex definierte journalistische Sorgfaltspflicht, erklärte das Selbstkontrollorgan am Donnerstag in Berlin. Hintergrund der Entscheidung ist die Beschwerde eines Users über eine Umfrage der Online-Ausgabe des "Münchner Merkurs", an der dieser gleich mehrfach teilnehmen und so das Ergebnis beeinflussen konnte.

Bei der Umfrage zu einer dritten Startbahn am Münchner Flughafen hatte der User insgesamt 192 Mal seine Stimme abgegeben, indem er die Speicherung von Cookies deaktivierte und den Router mehrfach neu startete. Damit sank die Zustimmung zum Ausbau in der Umfrage von 43 auf 39 Prozent, die Ablehnung stieg von 54 auf 58 Prozent.

Transparenz wichtig für Glaubwürdigkeit

Der Presserat erklärte, nicht-repräsentative Umfragen, etwa auf der Straße, habe es schon immer in Medien gegeben. "Entscheidend ist, dass sie für den Leser als solche wahrnehmbar sind", sagte Presserats-Sprecher Volker Stennei. "Online-Umfragen sind als neue Form dazugekommen. Sie sind nach allen Erfahrungen nicht vollständig gegen unsachgemäße Beeinflussung geschützt." Transparenz sei grundsätzlich "ein wichtiges Mittel der Medien, um ihre Glaubwürdigkeit gegenüber den Usern zu gewährleisten".

Im Pressekodex heißt es in Richtlinie 2.1 dazu: "Bei der Veröffentlichung von Umfrageergebnissen teilt die Presse die Zahl der Befragten, den Zeitpunkt der Befragung, den Auftraggeber sowie die Fragestellung mit. Zugleich muss mitgeteilt werden, ob die Ergebnisse repräsentativ sind."

Der Presserat verzichtete im konkreten Fall auf eine Sanktion, weil es sich bei der behandelten Beschwerde um eine in der Form neue Fragestellung handele. Auch die Redaktion des "Rheinischen Merkur" habe das Kontrollorgan gebeten, eine Grundsatzentscheidung zu treffen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung habe der Presserat den Fall nicht in einem der Beschwerdeausschüsse, sondern im Plenum bewertet.

Teaserbild

Neuen Kommentar hinzufügen

Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.

Plain text

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.