Berlin (epd). Lohndifferenz liege auch in diesem Jahr wieder bei rund 21 Prozent, erläuterte der Rat. Frauen müssen bis zum 18. März, dem sogenannten Equal Pay Day arbeiten, um das Einkommen zu erzielen, das Männer bereits am 31. Dezember des Vorjahres hatten. "Das ist ein Armutszeugnis für unser Land, in dem 90 Prozent der Bevölkerung der Meinung sind, dass Frauen und Männer selbstverständlich gleich bezahlt werden sollen", erklärte der Deutsche Frauenrat am Freitag in Berlin.
Das im Juli 2017 in Kraft getretene Entgelttransparenzgesetz reiche nicht aus, kritisierte der Frauenrat. "Es muss zu einem echten Entgeltgleichheitsgesetz ausgebaut werden", sagte die stellvertretende Vorsitzende Lisi Maier.
Entgelttransparenzgesetz sollte nachgebessert werden
Sie sprach sich mit dem Sozialverband Deutschland SoVD dafür aus, das Entgelttransparenzgesetz auf Unternehmen mit weniger als 200 Beschäftigten auszudehnen. Beschäftigte in allen Unternehmen müssten einen individuellen Auskunftsanspruch erhalten, nach welchen Kriterien sie bezahlt werden. Gerade in Betrieben mit weit weniger als 200 Beschäftigen sei die Lohnlücke besonders groß.
Außerdem sei das Gesetz um ein Verbandsklagerecht zu erweitern. Wenn Antidiskriminierungsverbänden, Gewerkschaften, Betriebs- sowie Personalräten und Mitarbeitervertretungen erlaubt werde, stellvertretend für die Betroffenen zu klagen, müssten unterbezahlte Frauen nicht mehr alleine vor Gericht ziehen.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes forderte für berufliche Tätigkeiten Bewertungskriterien, "die frei sind von Geschlechterstereotypen. Alles andere ist nicht nur frustrierend, sondern zutiefst ungerecht." Professionelle Sorgearbeit, wie sie etwa von Erzieherinnen, Altenpflegerinnen oder Hauswirtschafterinnen geleistet werde, müsse aufgewertet werden, erklärte der Frauenrat.
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