Kundgebung gegen Paragraf 219a in Berlin.
epd-bild/Christian Ditsch
Im Streit um das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche stellt die SPD-Fraktion ihren Gesetzentwurf zur Abschaffung des Paragrafen 219a vorerst nicht zur Abstimmung.
13.03.2018

Wie am Dienstag aus Fraktionskreisen verlautete, hat sich die Union auf die Sozialdemokraten zubewegt. CDU und CSU hätten ihre Position, wonach sie nicht über das Thema sprechen wollen, geräumt.

Ziel bleibe, die Rechtssicherheit für Ärzte und Ärztinnen zu stärken, hieß es aus SPD-Fraktionskreisen weiter. Die Bundesregierung sei nun aufgefordert, Möglichkeiten einer Lösung zu prüfen und einen Vorschlag vorzulegen.

Prozess gegen Ärztin löste Debatte aus

Wie aus Unions-Fraktionskreisen verlautete, einigten sich die Fraktionsvorsitzenden von CDU und SPD, Volker Kauder und Andrea Nahles, bei einem Gespräch auf dieses Vorgehen. Der zuvor von der SPD eingebrachte eigene Gesetzentwurf zur Abschaffung des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuchs hatte bei Unionspolitikern für Unmut gesorgt.

Der Prozess gegen die Gießener Ärztin Kristina Hänel vor knapp vier Monaten hatte die Debatte über das Werbeverbot ausgelöst. Hänel hatte auf der Internetseite ihrer Praxis über Abtreibungen informiert und war dafür zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

SPD, Linke und Grüne sind der Überzeugung, dass das Werbeverbot auch Informationen für ungewollt schwangere Frauen verhindert. Sie wollen den Paragrafen daher streichen. Die Union ist bislang wie die AfD dagegen. Die FDP wirbt für einen Kompromiss.

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