Beim Prozessstart gegen die "Gruppe Freital" in Dresden im März 2017
epd-bild/Matthias Rietschel
Ein Jahr nach Beginn der Hauptverhandlung soll im Dresdner Terror-Prozess gegen die "Gruppe Freital" am Mittwoch das Urteil gesprochen werden.
06.03.2018

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe wirft den sieben Männern und einer Frau im Alter von 20 bis 40 Jahren vor, eine rechtsterroristische Vereinigung gegründet zu haben, die "auf längere Zeit angelegt" war. Die "Gruppe Freital" habe die Tötung von Menschen billigend in Kauf genommen.

Der Prozess vor dem Oberlandesgericht Dresden hatte am 7. März 2017 unter großem öffentlichen Interesse begonnen. Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, findet die Urteilsverkündung am 74. Verhandlungstag statt. Es werden hohe Haftstrafen erwartet.

Den acht Angeklagten wird zudem versuchter Mord, Beihilfe zum Mord, gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung zur Last gelegt. Sie werden für fünf 2015 in Freital und Dresden verübte Sprengstoffanschläge auf Flüchtlingsunterkünfte und politische Gegner verantwortlich gemacht. Die Bundesanwaltschaft hatte das Verfahren im April 2016 an sich gezogen. Ihre Vertreter hatten in ihrem Schlussplädoyer für die Angeklagten Freiheitsstrafen zwischen fünf und elf Jahren gefordert.

Bedauern geäußert

Die Verteidigung forderte ein deutlich geringeres Strafmaß. Sie sehen in der "Gruppe Freital" keine terroristische und - ein Teil von ihnen - auch keine kriminelle Vereinigung. Auch habe die Gruppe nach ihrer Ansicht nicht töten wollen. In ihren letzten Worten vor dem Urteil äußerten mehrere der Angeklagten ihr Bedauern und entschuldigen sich bei den Geschädigten.

Für die Verhandlungen in Dresden wurde die Kantine einer neu gebauten Asylbewerberunterkunft zum Hochsicherheitstrakt ausgebaut. Allein dafür investierte der Freistaat Sachsen rund fünfeinhalb Millionen Euro. Das Oberlandesgericht Dresden mit Sitz in der Altstadt verfügt nicht über die benötigten Räumlichkeiten.

Der Verhandlungssaal sei grundsätzlich eine Interimslösung, teilte das Oberlandesgericht mit. Da aber weitere Staatsschutzverfahren anhängig seien, werde der Saal möglicherweise zunächst noch für Verhandlungen genutzt.

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