Justitia
epd-bild/Heike Lyding
28.02.2018

Das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße hat am Mittwoch zwei Eilanträge gegen die umstrittene Wahl des SPD-Politikers Marc Jan Eumann zum neuen Direktor der rheinland-pfälzischen Landesmedienzentrale (LMK) abgewiesen. Die Entscheidung, die Stelle nicht öffentlich auszuschreiben, sei zulässig gewesen, heißt es in dem Beschluss (AZ: 5 L 1378/17.NW und 5 L 97/18.NW). Die Versammlung der LMK, ein aus 42 Vertretern gesellschaftlicher Gruppen bestehendes Gremium, könne den Posten nach einem selbst gewählten Verfahren vergeben.

"Kein willkürlicher Akt zu erkennen"

Weil es keine gesetzlichen Regelungen gebe, könne die Versammlung frei darüber entscheiden, wie sie die Wahl vorbereite, auf welche Weise sie nach geeigneten Bewerbern für die Stelle des LMK-Direktors suche und wen sie zur Vorstellung und zur Wahl zulasse. Nach Aktenlage sei die LMK-Versammlung vor der Wahl am 4. Dezember darüber informiert worden, dass es außer dem einzigen zugelassenen Kandidaten Eumann noch zwei weitere Bewerber gegeben habe. Darin, dass diese Bewerbungen zurückgewiesen wurden, sei "kein willkürlicher Akt zu erkennen", heißt es in der Entscheidung des Gerichts.

Die Wahl des früheren nordrhein-westfälischen Medienstaatssekretärs war auf breite Kritik gestoßen, mehrere Medienrechtler hatten die Umstände als verfassungswidrig bezeichnet. Außerdem ist die Personalie umstritten, weil in Nordrhein-Westfalen unter Eumanns Federführung das Mediengesetz so geändert worden war, dass der dortige Direktor der Landesmedienanstalt nicht wiedergewählt werden konnte: Als Voraussetzung für den nordrhein-westfälischen Direktorenposten waren ein Abschluss als Volljurist und für aktive Politiker eine Karenzzeit von 18 Monaten festgelegt worden. Beide Voraussetzungen erfüllt Eumann nicht.

Knappe Stimmenmehrheit

Bei der Wahl in Ludwigshafen erhielt der Politiker nur eine knappe Stimmenmehrheit von 19 der 34 anwesenden Gremienmitglieder bei neun Nein-Stimmen und sechs Enthaltungen. Gegen die Wahl hatten der Kölner Medienfachanwalt Markus Kompa und ein Anwalt aus Neustadt geklagt. Die Bewerbungen waren offiziell mit der Begründung abgewiesen worden, sie seien zu spät eingereicht worden. Die beiden Juristen können innerhalb von zwei Wochen beim rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgericht in Koblenz Beschwerde gegen den Beschluss der Neustädter Richter einlegen.

Die Landesmedienanstalt mit Sitz in Ludwigshafen kontrolliert den privaten Rundfunk in Rheinland-Pfalz. Sie ist unter anderem für die Vergabe von Lizenzen, die Bearbeitung von Beschwerden und für Projekte zuständig, die die Medienkompetenz stärken sollen.

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