Beim Abendmahl deutet sich Bewegung an.
epd-bild/Annette Zoepf
Die katholische Kirche will Ehepartner unterschiedlicher Konfession künftig gemeinsam am Abendmahl teilnehmen lassen - zumindest in Einzelfällen. Katholische und protestantische Theologen begrüßten die Entscheidung.
22.02.2018

Die katholische Kirche will in Einzelfällen ein gemeinsames Abendmahl von Katholiken und Protestanten möglich machen, wenn es um Ehepartner unterschiedlicher Konfession geht. "Hier ist ein Weg gefunden für Einzelfälle", sagte der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, zum Abschluss der Frühjahrsversammlung am Donnerstag in Ingolstadt. Eine pastorale Handreichung werde in den kommenden Wochen fertiggestellt. Dann werde das Papier, das eine große Mehrheit der Bischöfe befürwortet habe, öffentlich vorgestellt.

An katholischen Abendmahlfeiern dürfen bislang in der Regel nur Katholiken teilnehmen, nicht Protestanten. Marx betonte, dass es beim Abendmahl zwischen Katholiken und Protestanten nicht um allgemeine Lösungen gehe. Angesichts der zahlreichen konfessionsverschiedenen Ehen in Deutschland gebe es jedoch oft ein Bedürfnis nach gemeinsamer Teilnahme an der Eucharistie. Der Priester solle nun im Einzelfall beurteilen können, ob "der Glaube der katholischen Kirche" geteilt wird, teilte Marx mit. "Dass man miteinander einen Weg geht, halte ich für einen positiven Fortschritt", sagte der Vorsitzende der Bischofskonferenz.

Kirchenrechtliche Spielräume

"Es ist sehr begrüßenswert, dass es zu diesem Schritt kommt", sagte Johannes Oeldemann, katholischer Theologe vom Paderborner Johann-Adam-Möhler-Institut, der als Berater der Ökumene-Kommission der Bischofskonferenz an dieser Entwicklung beteiligt war. Der Schritt sei in einem längeren Prozess erarbeitet worden. Weil das weltweite Kirchenrecht nicht geändert werde, sei hier nicht nötig, über Rom zu gehen, erklärte der Ökumene-Experte dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Bischöfe hätten kirchenrechtliche Spielräume genutzt, um zu einer Lösung für Deutschland zu gelangen.

Gegner des gemeinsamen Abendmahls von Ehepartnern unterschiedlicher Konfession bestünden darauf, dass "Eucharistiegemeinschaft immer Ausdruck von Kirchengemeinschaft" ist, sagte Oeldemann. "Aber dabei bleibt es ja. Das Papier gibt schließlich keine generelle Erlaubnis. Nicht jedes Ehepaar ist zum gemeinsamen Abendmahl zugelassen. Die Einschätzung des Pfarrers vor Ort und die Gewissensentscheidung des Ehepaars spielen eine Rolle."

Auch Protestanten reagierten erfreut. "Für Menschen, die nicht nur ihren Glauben an Jesus Christus, sondern auch ihr Leben miteinander teilen, stellt das eine echte Erleichterung dar", teilte der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Heinrich Bedford-Strohm, mit. Die Entscheidung zeige, dass das Bedürfnis konfessionsverbindender Ehepaare, gemeinsam an den Tisch des Herrn treten zu können, von der katholischen Bischofskonferenz gehört und gewürdigt werde. "Als evangelische Kirche hoffen wir weiterhin darauf, dass eine Teilnahme konfessionsverbindender Ehepartner auch am evangelischen Abendmahl möglich gemacht wird", betonte der oberste Repräsentant der Protestanten in Deutschland.

Generelle Lösung gewünscht

Der leitende Geistliche der Evangelischen Kirche im Rheinland, Präses Manfred Rekowski, sagte dem epd: "Es wäre ein ermutigendes Zeichen, wenn es den konfessionsverbindenden Paaren auf diesem Weg erleichtert wird, den Glauben gemeinsam zu leben."

Der evangelische Theologe Martin Bräuer sagte: "Es war offenbar nicht leicht in der Bischofskonferenz, zu dieser Lösung zu gelangen. Es wäre wünschenswert, auf eine generelle Lösung für konfessionsverschiedene Ehepaare hinzuarbeiten." Dies könnte der nächste Schritt in der Ökumene sein, erklärte der Katholizismus-Experte vom Konfessionskundlichen Institut der evangelischen Kirche in Bensheim.

Alle Christen zugelassen

Die katholische Deutsche Bischofskonferenz hatte im März vergangenen Jahres zum Abschluss ihrer Frühjahrstagung in Bergisch Gladbach beschlossen, für konfessionsverschiedene Ehepartner Kriterien für die gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie zu erarbeiten. Die Entscheidung darüber liege in der Hand der örtlichen Bischofskonferenzen, das stehe unmissverständlich im Schreiben "Amoris laetitia" von Papst Franziskus, sagte Marx damals.

Das Abendmahl ist im Christentum von zentraler Bedeutung. Protestanten sind von katholischen Abendmahlsfeiern zumeist ausgeschlossen. Katholischen Christen wiederum untersagt das Kirchenrecht bisher die Teilnahme am evangelischen Abendmahl, weil evangelische Pfarrer nicht gültig geweiht seien und daher die Sakramente nicht rechtmäßig verwalteten.

Aus evangelischer Sicht sind hingegen alle getauften Christen zum Abendmahl zugelassen. Sowohl von protestantischer als auch von katholischer Seite meldeten sich in jüngerer Zeit vermehrt Stimmen zu Wort, die zumindest für konfessionsverschiedene Ehepaare allgemeinverbindliche Lösungen fordern.

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