Die "Bild" erscheint im Axel Springer Verlag in Berlin
epd-bild/Rolf Zoellner
Zur "Bild"-Geschichte über den SPD-Eintritt der Hündin "Lima" liegt dem Deutschen Presserat bereits eine Beschwerde vor. Dabei handle es sich jedoch nicht um die von der SPD angekündigte Beschwerde, sagte eine Presseratssprecherin dem epd.
21.02.2018

"Das heißt: Wir werden den Fall 'Lima' anhand des Pressekodex prüfen und auf dieser Grundlage entscheiden, ob wir ein Verfahren einleiten", sagte sie. Die SPD hatte am Dienstag mitgeteilt, sich wegen der "Bild"- Recherche zum Mitgliedervotum der Partei über die große Koalition an den Presserat zu wenden.

"Bild" hatte in ihrer Dienstagsausgabe den Parteieintritt von "Lima" geschildert. Die Zeitung hatte für die Hündin noch kurz vor Ablauf der Frist für ein Abstimmungsrecht über die große Koalition die Mitgliedschaft in der SPD beantragt. In der Folge wurde "Lima" laut dem Bericht in die Partei aufgenommen. Zudem erhielt sie die Ankündigung, dass die Unterlagen für das Votum per Post kommen.

Grundsätzlich zu erkennen geben

Die SPD hatte erklärt, sie sehe in der Berichterstattung "grobe Verstöße" gegen die Grundsätze journalistischer Ethik. Zudem verstoße die Zeitung durch die Angabe einer falschen Identität gegen Ziffer 4.1 des Pressekodex. Darin heißt es, dass sich Journalisten grundsätzlich zu erkennen geben. Unwahre Angaben über die Identität oder das dahinter stehende Organ seien mit dem Ansehen und der Funktion der Presse nicht vereinbar. Weiter heißt es in der Ziffer, verdeckte Recherche sei im Einzelfall gerechtfertigt, wenn damit Informationen von besonderem öffentlichen Interesse beschafft werden, die auf andere Weise nicht zugänglich sind. Die SPD beklagte zudem, "Bild" habe die Tatsache unterschlagen, dass SPD-Mitglieder bei der Abstimmung eine eidesstattliche Erklärung zu ihrer Identität abgeben müssen.

"Bild": Arbeit von Journalisten

"Bild" entgegnete der Kritik in ihrer Mittwochsausgabe, die Redaktion sei überzeugt, nichts weiter gemacht zu haben als ihre Arbeit. Journalisten machten sich überflüssig, wenn sie nicht überprüften, was die Mächtigen behaupten: "Wir sind überzeugt: Im Zweifel ist es auch legitim, dies unter falschem Namen zu tun", heißt es in einem Kommentar von Redakteur Christian Stenzel.

Die Beschwerde, die dem Presserat nun vorliegt, macht nach Angaben der Sprecherin ebenfalls einen Verstoß gegen Ziffer 4.1 geltend. Sollte ein Verfahren eingeleitet werden, werde der Beschwerdeausschuss frühestens Mitte März über den Fall entscheiden, sagte sie. Der Presserat prüft Beschwerden gegen Berichterstattung von Zeitungen, Zeitschriften und Online-Medien und kann bei Verstößen gegen journalistische Grundsätze Sanktionen aussprechen, als härteste Form die öffentliche Rüge.

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