Der Messerangriff auf einen Bundespolizisten in Hannover durch die mutmaßliche IS-Sympathisantin Safia S. wird am Donnerstag vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt.
20.02.2018

Die damals 16-Jährige wurde vor gut einem Jahr vom Oberlandesgericht Celle zu sechs Jahren Haft nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Das Gericht befand die Deutsch-Marokkanerin des versuchten Mordes, der gefährlichen Körperverletzung und der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung für schuldig. Ihr Anwalt hatte gegen den Urteilsspruch Revision eingelegt (Az 3 StR 286/17).

Mit Safia S. wurde erstmals in Deutschland ein minderjähriges Mädchen verurteilt, das versucht haben soll, im Namen und Auftrag des IS einen Menschen zu ermorden. Der Mitangeklagte Mohamad Hasan K. wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Er soll von der geplanten Tat gewusst, sie aber nicht bei der Polizei angezeigt haben. Auch er hat Revision eingelegt.

Polizist überwältigte Safia S.

Safia S. hatte am 26. Februar 2016 einem 34-jährigen Bundespolizisten, der im Bahnhof Hannover in Schutzweste Streife lief, ein Messer in den Hals gerammt. Die damals 15-Jährige wurde daraufhin von einem Kollegen des schwer verletzten Beamten überwältigt. Der Fall hatte in Niedersachsen auch Diskussionen über ein mögliches Versagen der Sicherheitsbehörden im Vorfeld der Tat aufgeworfen.

Während der Prozess in Celle unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, weil die Angeklagte minderjährig war, wird in Karlsruhe öffentlich verhandelt. Im Revisionsverfahren gehe es nur noch um Rechtsfragen, nicht aber um Fragen zur Tat oder zu persönlichen Verhältnissen der Angeklagten, erläuterte eine BGH-Sprecherin. Es sei nur ein Verhandlungstag angesetzt.

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