Mannheim, Pfullendorf (epd). Mit dieser Begründung hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg am Freitag in Mannheim ihre Entlassungen bestätigt.
Drei der vier Betroffenen hatten bis zum VGH geklagt, einer hatte seine Klage bereits zurückgezogen. Die Bundeswehrsoldaten waren beim Ausbildungszentrum Spezielle Operationen in Pfullendorf eingesetzt. Die zwei Soldaten auf Zeit und die zwei freiwillig Wehrdienstleistenden wurden wegen ihrer Beteiligung an "Taufen" und "Gefangenenspielen" entlassen.
Gefahr des Ausartens
Diese Folterrituale untergraben nach Auffassung des Gerichtes das gegenseitigen Vertrauen und die Bereitschaft, füreinander einzustehen. Selbstgeschaffene Aufnahmerituale trügen generell die Gefahr des Ausartens in sich. Ob das Einverständnis aller Beteiligten vorlag oder nicht, sei rechtlich unerheblich. "Jeder 'Spaß' endet dort, wo er die Würde, die Ehre und/oder die körperliche Unversehrtheit verletzt", hieß es. Die Beschlüsse des VGH sind nicht mehr anfechtbar.
Im Januar 2017 war der Skandal um entwürdigende Aufnahmerituale in der Kaserne in Pfullendorf bekanntgeworden. Es ging unter anderem um ein frauenfeindliches Klima, herabwürdigende Ausbildungspraktiken bei der Sanitätsausbildung, Mobbing und brutale Riten für Neulinge in der Truppe.
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