Ob zwei Berliner Auto-Raser nach einem tödlichen Unfall wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt werden können, ist noch offen.
01.02.2018

Der Bundesgerichtshof (BGH) will sein für Donnerstag erwartetes Urteil erst am 1. März verkünden (AZ: 4 StR 399/17), wie das Gericht mitteilte. An diesem Tag werden die Karlsruher Richter noch zwei weitere Verfahren verhandeln, bei denen ein Motorradfahrer und ein Mietwagenfahrer wegen Rasens andere Verkehrsteilnehmer töteten.

In dem jetzt verhandelten Rechtsstreit ging es um die Verurteilung zweier Männer aus der Raserszene, die sich 2016 ein illegales Autorennen am Berliner Kurfürstendamm lieferten. Nach den Feststellungen des Landgerichts Berlin überfuhren sie mit Spitzengeschwindigkeiten von bis zu 170 Stundenkilometern mehrere rote Ampeln. Einer der Raser erfasste einen unbeteiligten 69-Jährigen, der am Unfallort starb.

"Völlig rücksichtslos"

Das Landgericht Berlin hatte die Männer daraufhin wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Entscheidung stellt das bundesweit erste Mordurteil dieser Art dar. Die Richter argumentierten, dass die Männer "völlig rücksichtslos" mit dem Tod unbeteiligter Dritter rechneten und ihre Autos als Waffe benutzten. Die Verurteilten legten Revision ein.

Der BGH wird in seiner Urteilsverkündung am 1. März klären müssen, ob die Angeklagten sich wegen Mordes verantworten müssen und damit vorsätzlich aus niedrigen Beweggründen gehandelt haben. Wird dies verneint, kommt fahrlässige Tötung in Betracht. Hier beträgt die mögliche Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre Haft.

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