Wiesbaden (epd). Grund für die Steigerung sind Zahlen, die das Statistische Bundesamt am Mittwoch in Wiesbaden bekanntgab. Danach ist der Index der monatlichen Stundenverdienste im Zeitraum von Dezember 2015 bis Dezember 2017 um 4,8 Prozent gestiegen.
Zweijährliche Anpassung
Die Entwicklung des Tarifindex ist relevant für die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns: Die Mindestlohnkommission orientiert sich bei der zweijährlichen Anpassung der Lohnuntergrenze an der Entwicklung des Tarifindex. Sieht die Kommission "keine besonderen, gravierenden Umstände in der Konjunktur- oder Arbeitsmarktentwicklung", wird sie der Tarifentwicklung folgen. "Unter diesen Voraussetzungen würde der Mindestlohn ab dem 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro ansteigen", erklärte die Statistik-Behörde.
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