Dem Angeklagten wird versuchter Mord aus Fremdenhass vorgeworfen.
epd-bild/Lukas Barth
Als am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn im Juli 2000 eine Bombe explodierte, wurden zehn Menschen verletzt, eine Frau verlor ihr ungeborenes Kind. Erst 17 Jahre später wurde ein Verdächtiger festgenommen. Seit Donnerstag steht er vor Gericht.
25.01.2018

Im Strafprozess um den Anschlag am S-Bahnhof Düsseldorf-Wehrhahn hat der Angeklagte zum Verfahrensauftakt seine Unschuld beteuert. Der 51-Jährige wies am Donnerstag vor dem Landgericht Düsseldorf die Vorwürfe zurück und sagte: "Ich habe mit dem Anschlag nichts zu tun". Er wisse auch nicht, wer den Anschlag begangen haben könnte.

Mehr als 17 Jahre nach der Tat muss sich der Mann, der damals der Neonazi-Szene angehörte und im Stadtteil Flingern einen Militaria-Landen betrieb, wegen versuchten Mordes in zwölf Fällen und der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion verantworten. Am 27. Juli 2000 war eine mit TNT gefüllte Rohrbombe am S-Bahnhof Wehrhahn explodiert. Dabei wurden zehn Menschen, überwiegend jüdische Migranten aus der ehemaligen Sowjetunion, die Schüler einer nahe gelegenen Sprachschule waren, zum Teil schwer verletzt. Ein ungeborenes Baby wurde im Mutterleib getötet.

Mit Tat geprahlt

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte die Tat aus rechtsextremen Motiven beging. Er habe die Zuwanderer "aus seinem Revier vertreiben" wollen, wie Oberstaatsanwalt Ralf Herrenbrück beim Verlesen der Anklageschrift sagte. Der ehemalige Bundeswehrsoldat war schon kurz nach dem Anschlag ins Visier der Fahnder geraten.

Die Polizei nahm ihn vorübergehend fest, verhörte ihn stundenlang und überwachte ihn später auch. Doch der Verdacht ließ sich damals nicht erhärten, Beweise blieben aus. Erst Anfang 2017 wurde der Mann festgenommen, nachdem er zuvor während des Absitzens einer Gefängnisstrafe mit der Tat geprahlt haben soll. Ein Mithäftling informierte die Polizei, woraufhin der Fall 2014 neu aufgerollt wurde.

Kein Waffennarr

Der Angeklagte, der zum Zeitpunkt der Tat auch für einen Sicherheitsdienst gearbeitet hat, sieht sich dagegen falschen Vorwürfen ausgesetzt. Nach seinen Angaben war er zur Tatzeit nicht in der Nähe des Tatortes und habe erst im Fernsehen gehört, was geschehen sei. Entgegen der Anklageschrift habe er in seiner Zeit bei der Bundeswehr keine Sprengstoffausbildung absolviert und sich auch privat nie mit Sprengstoff befasst, sagte er. Außerdem sei er kein Waffennarr. Seine Verteidiger betonten am Rande des Verfahrens, ihr Mandant habe schlicht nicht die Voraussetzungen, um eine solche Tat zu begehen.

Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Anklage unterdessen auf Indizien, Gutachten von Sachverständigen und Zeugenaussagen. Neben der mutmaßlichen Prahlerei mit der Tat im Gefängnis spielt unter anderem auch ein Sicherungssplint einer Handgranate eine Rolle, der in der Wohnung des Angeklagten gefunden worden war. Für das Verfahren sind bis Juli zunächst 37 Verhandlungstage angesetzt.

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