Abschiebegefängnis in Ingelheim in Rheinland-Pfalz
epd-bild / Reiner Frey
Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg wollen ein gemeinsames Abschiebe-Gefängnis errichten.
Kiel, Schwerin, Hamburg (epd). Verantwortlich für den Betrieb der neuen Einrichtung in Glückstadt werde Schleswig-Holstein sein, teilten die Innenministerien in Kiel und Schwerin am Mittwoch mit. Den Planungen zufolge werden insgesamt rund 60 Plätze zur Verfügung stehen. Wann die Einrichtung zur Abschiebung abgelehnter Asylbewerber ihre Arbeit aufnimmt, ist noch offen.
Freiwillig oder Zwang
Erhalte ein Asylbegehrender kein Bleiberecht, liege es an ihm, freiwillig auszureisen, hieß es. Sollte er dies jedoch nicht tun, stehe die Abschiebung als Zwangsmaßnahme im Raum. Dabei seien "freiheitsentziehende Maßnahmen" das letzte Mittel zur Sicherung der gesetzlichen Ausreisepflicht. Vorrang habe weiterhin die Förderung der freiwilligen Ausreise.
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