Scharfe Kritik des Bundeskartellamtes an Facebook
epd-bild / Martin Moxter
Das Bundeskartellamt sieht in der Datensammlung von Facebook einen Missbrauch seiner Marktmacht. In einer vorläufigen rechtlichen Einschätzung teilte die Behörde mit, dass sie die Sammlung und das Verwerten von Daten aus Drittquellen außerhalb der Facebook-Seite als problematisch ansieht.
19.12.2017

"Das Ausmaß und die Ausgestaltung der Datensammlung verstößt gegen zwingende europäische Datenschutzwertungen", erklärte der Präsident der Behörde, Andreas Mundt, am Dienstag in Bonn.

"Das ist den Nutzern nicht bewusst"

Die Datensammlung betrifft den Angaben nach nicht nur konzerneigene Dienste wie WhatsApp oder Instagram, sondern alle Websites, die einen Gefällt-mir-Button von Facebook integriert haben. Daten würden schon dann übermittelt, wenn Facebook-Nutzer diese Internetseite aufrufen, selbst wenn sie den Button nicht anklicken, hieß es. "Das ist den Nutzern nicht bewusst", kritisierte Kartellamtschef Mundt. Nach bisheriger Einschätzung seien hier mehr Steuerungsmöglichkeiten nötig, hieß es.

Das Kartellamt geht davon aus, dass Facebook auf dem deutschen Markt für soziale Netzwerke marktbeherrschend ist. Es sei ein Missbrauch dieser Marktmacht, wenn die Nutzung des sozialen Netzwerks davon abhänge, dass das Unternehmen unbegrenzt jegliche Art von Nutzerdaten von anderen Internetseiten sammeln und mit dem Facebook-Konto zusammenzuführen dürfe. Denn Nutzer könnten nicht auf andere soziale Netzwerke ausweichen, erklärte die Behörde.

Abschließende Entscheidung nicht vor Frühsommer 2018

Angesichts der marktbeherrschenden Position von Facebook könne auch nicht davon ausgegangen werden, dass die Nutzer der Datensammlung wirksam zugestimmt hätten, hieß es weiter. Sie müssten den Nutzungsbedingungen von Facebook bei der Registrierung uneingeschränkt zustimmen und würden vor die Wahl gestellt, "entweder das 'Gesamtpaket' zu akzeptieren, oder auf die Nutzung des Dienstes zu verzichten", sagte Mundt.

Die Entscheidung ist ein Zwischenschritt im Missbrauchsverfahren, das das Bundeskartellamt gegen die Facebook Inc. in den USA, gegen die irische Tochter des Unternehmens sowie gegen die Facebook Germany GmbH mit Sitz in Hamburg eingeleitet hat. Das Unternehmen kann nun zu den Vorwürfen Stellung nehmen und Lösungsvorschläge unterbreiten. Eine abschließende Entscheidung des Bundeskartellamts ist nach eigenen Angaben nicht vor dem Frühsommer 2018 zu erwarten. Facebook hatte im März angekündigt, mit der Behörde zu kooperieren.

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