Heilbronn (epd). In diesem Zeitraum seien bislang rund 5.000 mobile Datenträger ausgelesen worden, sagte ein BAMF-Sprecher der "Heilbronner Stimme" (Dienstag). Er wies darauf hin, dass das Verfahren nur bei fehlenden Pass- oder Passersatzdokumenten oder bei Zweifel an deren Echtheit angewendet werde.
Datenschutzrechtliche Bedenken
Die Daten würden dann in einem sogenannten Datensafe verwahrt. Erst wenn in der Anhörung eine Auswertung erforderlich sei, könne ein Volljurist die Daten freigeben, sagte der Sprecher der Zeitung. Das Verfahren ist wegen datenschutzrechtlicher Bedenken umstritten. Nach dem Koalitionsvertrag der neuen Mitte-Rechts-Regierung in Österreich müssen künftig Asylbewerber zeitweise ihre Handys bei den Behörden abgeben, damit die darauf gespeicherten Daten zur Identitätsprüfung ausgelesen werden können.
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