Norderstedt (epd). Die gelöschten Kanäle verstießen gegen Vorschriften des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags und des Strafgesetzbuchs, teilte die Medienanstalt am Montag in Norderstedt mit. Sie enthielten Videos mit jugendgefährdenden und strafrechtlich relevanten Musikstücken aus Alben, die von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert worden waren. Außerdem zeigten einige Videos Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Unter einigen Videos befanden sich zudem volksverhetzende Aussagen.
Anlass für die systematische Prüfung der Kanäle durch die Medienanstalt war eine Beschwerde zu einem Video, dessen Unzulässigkeit auf Anhieb erkennbar war. So war es unterlegt mit dem Lied "In Belsen" der Musikgruppe "Kommando Freisler". Dieses Musikstück wurde von der Bundesprüfstelle als jugendgefährdend und strafrechtlich relevant bewertet. Bereits im vergangenen Jahr hatte die Medienanstalt Videos mit demselben Musikstück gemeldet, auch diese hatte Youtube gesperrt.
Aufruf an Plattformbetreiber
Der Medienrat der Medienanstalt forderte Plattformbetreiber zu noch größerem Engagement gegen offensichtlich unzulässige Inhalte auf. Er moniert, dass Videos mit indizierten Musikstücken nach Sperrung trotzdem wieder neu hochgeladen werden könnten. Lothar Hay, Vorsitzender des Medienrats: "Die Betreiber von Internet-Plattformen müssen technische Lösungen entwickeln, die verhindern, dass bereits einmal gelöschte oder gesperrte Inhalte wieder auftauchen."
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