Abtreibungsparagraf 219a bald Thema im Bundesrat
epd-bild/Jürgen Blume
Im Bundestag formiert sich eine fraktionsübergreifende Initiative für die Abschaffung oder Änderung des Paragrafen 219a, der die Werbung für Abtreibungen verbietet.
13.12.2017

Abgeordnete aus allen Bundestagsfraktionen außer der AfD trafen sich am Mittwoch in Berlin auf Einladung der Grünen-Frauenpolitikerin Ulle Schauws. Schauws erklärte nach dem Treffen, sie sei zuversichtlich, dass es zu einer Einigung im Sinne der Frauen kommen werde.

Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Katja Suding sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd): "Wir möchten, dass es Frauen in einer schwierigen Lage leichter möglich gemacht wird, an sachlich richtige und auch an medizinische Informationen zu kommen." Ärztinnen und Ärzte, die über Schwangerschaftsabbrüche informieren, dürften nicht kriminalisiert werden, sagte Suding.

Werbeverbot für Abtreibungen

Anlass für die Reformbestrebungen ist der Fall der Gießener Frauenärztin Kristina Hänel. Sie war kürzlich zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden, weil sie auf der Internet-Seite ihrer Praxis über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte. Nach Auffassung des Gerichts hatte sie damit gegen das Werbeverbot für Abtreibungen verstoßen.

Die Linksfraktion, die SPD und die Grünen wollen den § 219a abschaffen und haben entsprechende Gesetzesinitiativen formuliert. Suding sagte, sie selbst habe Sympathie für eine Abschaffung des § 219a. Sie könne sich aber auch eine Reform des Paragrafen oder eine Regelung außerhalb des Strafgesetzbuches vorstellen, wenn damit die Ziele erreicht würden, Frauen alle notwendigen Informationen zugänglich zu machen und Ärzte nicht zu kriminalisieren. Bei dem Treffen der Abgeordneten sei das gemeinsame Ziel deutlich geworden, "im Bundestag eine möglichst breite Zustimmung für eine Streichung oder Reform des § 219a zu erreichen."

Antrag im Bundesrat

Die Union ist gegen eine Streichung des Werbeverbots. Sie fürchtet, dass dann mit offener Werbung für Abtreibungen im Internet, Zeitschriften oder Fernsehsendern zu rechnen sei. Sie will aber nach Auskunft der Rechtsexpertin der Fraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), prüfen, ob sachliche Informationen von Ärzten, die Abtreibungen vornehmen, unter das Werbeverbot fallen.

Die Vorsitzende der Gruppe der Frauen in der Unionsfraktion, Karin Maag (CDU), erklärte, der § 219a des Strafgesetzbuches "muss unverändert erhalten bleiben". Das Werbeverbot sei ein wichtiger Bestandteil des mühsam errungenen Kompromisses zum Schwangerschaftsabbruch, der zugleich das ungeborene Leben schütze und der Not ungewollt Schwangerer gerecht werde.

Die Fraktionen wollen im Januar erneut über ein gemeinsames Vorgehen beraten. Solange keine neue Regierung gebildet ist, gäbe es im Bundestag rechnerisch eine Mehrheit, die das Werbeverbot für Abtreibungen auch ohne die Union kippen könnte. An diesem Freitag wollen mehrere von der SPD und der Linken geführte Bundesländer einen Antrag auf Streichung des § 219a in den Bundesrat einbringen.

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