Gesetzestext über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
epd-bild/Oliver Krato
Im Fall der Flüchtlingshelfer, die als Bürgen hohe Geldsummen an die Arbeitsagenturen zurückzahlen sollen, streben die Bundesländer eine Lösung an.
08.12.2017

Die Innenministerkonferenz erteilte bei ihrer Herbstkonferenz in Leipzig den Ländern Niedersachsen und Hessen ein Mandat, gemeinsam mit Bundesarbeitsministerin Katarina Barley (SPD) einen Ausweg aus dem Problem zu suchen, wie die Innenministerien von Sachsen und Niedersachsen am Freitag mitteilten. "Wir können die Helfer und auch die anderen Verpflichtungsgeber nicht im Regen stehenlassen", sagte Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD).

Vor rund drei Jahren hatten Initiativen, Kirchengemeinden und Einzelpersonen in ganz Deutschland Bürgschaften gegenüber den Ausländerbehörden unterschrieben und sich darin bereiterklärt, für den Lebensunterhalt syrischer Flüchtlinge zu sorgen. Dabei waren sie nach einer Beratung durch die Behörden davon ausgegangen, dass ihre Verpflichtung mit der Anerkennung der Flüchtlinge enden und somit nur für einige Monate bestehen würde.

Kosten für drei Jahre tragen

Im Gegenzug erhielten die Syrer Visa, um über Aufnahmeprogramme der Länder legal aus dem Bürgerkriegsland nach Deutschland reisen zu können. Im Januar 2017 änderte sich jedoch durch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes rückwirkend die Rechtslage: Jetzt sollen die Verpflichtungsgeber die Kosten für mindestens drei Jahre tragen.

Im Laufe des Jahres flatterten den Bürgen daraufhin Anhörungsbescheide über Kosten in Höhe von mehreren Zehntausend Euro ins Haus. So soll etwa die evangelische Lukas-Gemeinde in Wolfsburg rund 100.000 Euro für acht Personen zahlen. Von einem weiteren Bürgen in Wolfsburg wurden sogar bis zu 700.000 Euro gefordert. "Wir wollen eine Lösung finden, die erträglich ist für diejenigen, die die Bürgschaften übernommen haben und jetzt vor teils existenzgefährdenden Forderungen durch die Arbeitsagenturen stehen", betonte Pistorius.

Falsche Beratung

In Niedersachen fordern Kommunen, Flüchtlingsrat und Diakonie die Einrichtung eines Hilfsfonds des Landes für Bürgen. Privatpersonen und Institutionen hätten 2014 und 2015 auf Basis einer "problematischen Rechtsauffassung" des Innenministeriums Bürgschaften für geflüchtete Syrer unterschrieben, erklärte der niedersächsische Städtetag am Freitag. Es dürfe nicht sein, dass wohlmeinende Bürger oder Kirchengemeinden Härten ausgesetzt würden, weil sie falsch beraten worden seien.

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