Demonstration zum Gedenken an Oury Jalloh in Dessau (Archivbild)
epd-bild / Steffen Schellhorn
Die "Initiative in Gedenken an Oury Jalloh" hat bei der Generalbundesanwaltschaft wegen des ungeklärten Todes des Asylbewerbers in einer Dessauer Polizeizelle Mordanzeige gegen einen Polizisten erstattet.
07.12.2017

Zur Begründung erklärte die Initiative am Donnerstag in Berlin unter anderem, die Ermittlungen seien in den Vergangenheit trotz widersprüchlicher Zeugenaussagen oder offenbar manipulierter Beweismittel von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten "gemeinschaftlich boykottiert" worden.

Die Anzeige richtet sich gegen den Polizeibeamten S., der zusammen mit einem Kollegen Oury Jalloh am 7. Januar 2005 in Gewahrsam genommen hatte. Der Asylbewerber aus Sierra Leone kam am selben Tag wenige Stunden nach seiner Inhaftierung bei einem Brand in der Dessauer Polizeizelle ums Leben. Er starb gefesselt an einer Matratze. Auch nach mehreren Gerichtsverfahren und Brandversuchen konnte der Fall bislang nicht aufgeklärt werden. Jalloh soll die Matratze mit einem Feuerzeug selbst angezündet haben. Der Generalbundesanwalt hatte in der Vergangenheit bereits eine Übernahme der Ermittlungen gegen Polizisten wegen Mordverdachts abgelehnt.

Sollten Spuren verwischt werden?

Laut "Mitteldeutscher Zeitung" (Donnerstag) hatte der langjährige leitende Ermittler Folker Bittmann in einem der Zeitung vorliegenden Vermerk vom April dieses Jahres unter anderem auf ein mögliches Motiv für ein Tötungsdelikt verwiesen. Jalloh sei nach Verletzungen im Gesicht und unzureichender ärztlicher Versorgung in der Polizeizelle ohnmächtig aufgefunden worden. Den Beamten sei klargeworden, "dass schwere Verletzungen oder gar das Versterben eines weiteren Häftlings neuerliche Untersuchungen auslösen würden", heißt es in der Zeitung unter Berufung auf Bittmann. Diese Sorge "mag zu dem Entschluss geführt haben, mit der Brandlegung alle Spuren zu verwischen".

Hintergrund sind zwei vorangegangene Todesfälle in der Polizeistation Dessau. 1997 war den Angaben zufolge ein Mann nach einem Polizeigewahrsam an schweren inneren Verletzungen gestorben. 2002 kam in der gleichen Zelle wie später Jalloh ein Obdachloser ums Leben. In beiden Fällen hatte es auch Ermittlungen gegen Polizeibeamte gegeben.

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