Schwangerenberatung
epd-bild/Juergen Blume
Eine Woche, nachdem eine Gießener Ärztin wegen verbotener Werbung für Abtreibungen verurteilt worden ist, reagiert die Politik. SPD, Linke und Grüne wollen den veralteten Paragrafen 219a abschaffen.
01.12.2017

Die SPD, die Linke und die Grünen wollen das Abtreibungsrecht ändern, um das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche abzuschaffen. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) bezeichnete den Paragrafen 219a als ein "Relikt aus der NS-Zeit", das Frauen in Notlagen den Zugang zu Informationen erschwere. Das Bundesverfassungsgericht habe klargestellt, dass es Ärzten ohne negative Konsequenzen möglich sein müsse darauf hinzuweisen, dass sie Abbrüche durchführen.

Damit reagiert die Politik auf ein Urteil gegen eine Gießener Frauenärztin, die auf der Internet-Seite ihrer Praxis über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Eva Högl sagte dem "RedaktionsNetzwerk Deutschland" (Freitag), ein Gesetzentwurf solle noch vor der Weihnachtspause in ihrer Fraktion beschlossen werden. Er sieht vor, den Paragrafen 219a ersatzlos aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Der Paragraf bestraft die Werbung für Abtreibungen und Abtreibungsmethoden mit bis zu zwei Jahren Haft. Nach Angaben aus der SPD-Fraktion reiche die Berufsordnung für Ärzte aus, um Informationen zu ermöglichen, Werbung für Abtreibungen aber weiter auszuschließen.

Verurteilung einer Ärztin

Högl sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), die SPD strebe einen fraktionsübergreifenden Beschluss im Bundestag an: "Eine interfraktionelle Initiative ist gerade bei solchen Themen gut, die wie Paragraf 219a in besonderer Weise die Rechte von Frauen betreffen." Das habe sich zum Beispiel beim Sexualstrafrecht und bei der Frauenquote gezeigt. "Aber dafür muss man erst mal vorangehen und dann sehen, wer sich anschließt", sagte Högl.

Die Linksfraktion hat bereits vor dem Gießener Urteil einen eigenen Gesetzentwurf zur Streichung des Paragrafen 219a vorgelegt. Damit werde eine widersprüchliche Gesetzeslage aufgehoben, die den sicheren Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche erschwere und Ärzte sowie Klinikpersonal ungerechtfertigt kriminalisiere, heißt es in dem Entwurf.

Für Klarheit sorgen

Die Gießener Ärztin war vor einer Woche zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie im Internet Informationen über Schwangerschaftsabbrüche gegeben hatte. Damit hat sie nach Auffassung des Gerichts gegen das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche verstoßen. Die Ärztin hat angekündigt, gegen das Urteil durch alle gerichtlichen Instanzen gehen zu wollen.

Die Grünen-Bundestagsfraktion berät ebenfalls über einen Antrag zur Abschaffung oder Reform des Paragrafen 219a. Die Frauenpolitikerin Ulle Schauws sagte dem epd: "Wir bereiten gerade die nächste Schritte vor und prüfen, wie wir gesetzgeberisch für Klarheit sorgen können. Das Gesetz erlaubt straffreie Schwangerschaftsabbrüche. Darum müssen Ärztinnen und Ärzte auch darauf hinweisen können, dass sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten, ohne sich strafbar zu machen."

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