EU-Fahne
epd-bild / Gustavo Alàbiso
Das Europaparlament stimmt an diesem Donnerstag in Brüssel über eine Gesetzesreform ab, wonach EU-Hilfen zur Konfliktbewältigung in Drittländern auch dem dortigen Militär zugutekommen können.
29.11.2017

Die Zustimmung zu dieser Reform gilt als wahrscheinlich. Unterhändler des Parlaments und der EU-Regierungen hatten sich im Oktober darauf geeinigt, dass für den neuen Zweck keine Mittel aus dem Budget für Entwicklungshilfe umgewidmet werden dürfen, obwohl die EU-Kommission dies vorgeschlagen hatte.

Der SPD-Europaabgeordnete Arne Lietz sieht diese Einschränkung als entscheidenden Erfolg. Er sei sehr zufrieden über die Durchsetzung der Kernforderung der Sozialdemokraten, erklärte er am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd). Lietz hatte in den Verhandlungen mit dem Rat den Entwicklungsausschuss des Parlaments vertreten.

Der Friedensbeauftragte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Renke Brahms, hält den Kompromiss einerseits für einen Etappensieg des Parlaments, um der Umwidmung von Entwicklungshilfegelder zugunsten militärischer Maßnahmen vorzubeugen. Allerdings fehle es weiter an Rechtsverbindlichkeit.

100 Millionen Euro zusätzlich

"Brot für die Welt" kritisierte die Gesetzesreform hingegen grundsätzlich. "Eine Zustimmung zum vorliegenden Änderungsvorschlag wäre eine friedenspolitische Bankrotterklärung. Die EU ist als Friedensprojekt angetreten, und nun fixiert sie ihre Außenpolitik immer mehr auf die militärische Dimension", erklärte die Referentin für Frieden und Konfliktbearbeitung des evangelischen Hilfswerks, Martina Fischer.

Aus dem 2014 eingerichteten Instrument für Stabilität und Frieden kann die EU Programme zur Krisenvorbeugung und -reaktion finanzieren, zum Beispiel in Mediation und Wiederaufbau. Die Kommission schlug 2016 vor, dass daraus künftig auch "militärische Akteure" in Partnerländern unterstützt werden können, zum Beispiel für Lastwagen, Logistik oder die Minenräumung. Waffen, Munition und Kampfausbildung sind von der Förderung ausgeschlossen.

Zusammen mit der inhaltlichen Ausweitung schlug die Kommission eine Erhöhung des Budgets für das Instrument vor. Bis 2020 sollen 100 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung stehen.

Rat muss Reform absegnen

Dem Haushaltsentwurf der Kommission vom Mai zufolge sollte ein Viertel davon aus einem Topf für Entwicklungshilfe umgewidmet werden. Das EU-Parlament wollte dies verhindern und schlug vor, ein entsprechendes Verbot im Gesetzestext zu verankern. Dies scheiterte nach Lietz' Auskunft an juristischen Bedenken. Stattdessen einigten sich die Unterhändler von Parlament und Regierungen demnach darauf, das Verbot der Umwidmung in einer separaten Erklärung festzuschreiben, die gemeinsam mit dem Gesetz veröffentlicht wird.

Nach dem Votum des Europaparlaments am Donnerstag muss der Rat als Vertretung der Regierungen die Reform noch absegnen.

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