Straßburg (epd). Die Stellungnahme sei am Dienstag eingegangen, teilte der EGMR in Straßburg mit. Informationen zum Inhalt machte das Gericht nicht. Um Mitternacht in der Nacht auf Mittwoch wäre die Frist abgelaufen, die das Gericht der türkischen Regierung gesetzt hatte.
Stellungnahme muss weitergeleitet werden
Der "Welt"-Korrespondent Yücel war im Februar wegen angeblicher "Terrorpropaganda" und "Aufwiegelung der Bevölkerung" in der Türkei inhaftiert worden. Yücel, der die türkische und deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, hat seine Inhaftierung zunächst vor türkischen Gerichten und im April auch vor dem EGMR angefochten. Dort macht er eine Verletzung seiner Rechte auf Freiheit und Sicherheit sowie auf Meinungsfreiheit geltend. Sie sind in der Europäischen Menschenrechtskonvention verbrieft, die auch für die Türkei gilt.
Die türkische Regierung muss zu dem Fall in Straßburg Stellung nehmen. Eine erste Frist hierfür war am 24. Oktober verstrichen. Ankara beantragte eine Verlängerung um sechs Wochen. Der EGMR gewährte eine dreiwöchige neue Frist, die am 14. November ausgelaufen wäre. Eine Woche davor erbat die Türkei weitere vier Wochen Aufschub über den 14. November hinaus, erhielt aber als letztmalige Frist nur weitere zwei Wochen.
Ankaras Stellungnahme muss den Regularien des Gerichts zufolge nach ihrem Eingang an den Kläger sowie an die Drittparteien in dem Verfahren weitergeleitet werden. Drittparteien im Fall Yücel sind die deutsche Bundesregierung, der Autorenverband PEN International und zehn weitere Nichtregierungsorganisationen, der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen zum Recht auf Meinungsfreiheit sowie der Menschenrechtskommissar des Europarates. Der EGMR ist dem Europarat angegliedert.
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