Til Schweiger
epd-bild/Uwe Lewandowski
Im Rechtsstreit um einen Facebook-Post hat der Schauspieler und Regisseur Til Schweiger einen Sieg vor dem Landgericht Saarbrücken errungen.
23.11.2017

Das Gericht wies am Donnerstag den Antrag auf einstweilige Verfügung zurück, mit dem eine Saarländerin erreichen wollte, dass Schweiger eine Privatnachricht von ihr von seiner Facebook-Seite löscht (AZ: 4 O 328/17). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, dagegen kann Berufung zum Saarländischen Oberlandesgericht eingelegt werden.

Die Frau aus dem saarländischen Sulzbach hatte Schweiger in der privaten Facebook-Nachricht gefragt, ob er nach der Wahl der AfD in den Bundestag Deutschland verlassen werde. Dies habe er vor der Wahl vom 24. September angekündigt. Der Schauspieler veröffentlichte die Zeilen mit ihrem vollen Namen auf seiner Facebook-Seite und antwortete mit der anzüglichen Gegenfrage nach einem "Date".

Die Frau sah durch die Veröffentlichung ihr Persönlichkeitsrecht verletzt. Das Landgericht hielt diesen Vorwurf zwar für berechtigt, weil eine private Nachricht unabhängig vom Kommunikationsweg nicht veröffentlicht werden dürfe. In diesem Fall sei die Veröffentlichung aber durch das öffentliche Informationsinteresse und das Recht des Beklagten auf Meinungsfreiheit gerechtfertigt.

Auch provozieren wollen

Die Klägerin habe sich mit ihrer Äußerung über ein großes soziales Netzwerk an den prominenten Beklagten gewandt, um an einer öffentlich geführten Debatte teilzunehmen, erklärte das Gericht. Dabei habe sie sich nicht neutral verhalten und sich zudem auf eine Behauptung von Schweiger gestützt, die nicht erwiesen werden könne. Deswegen müsse sie sich ebenfalls der öffentlichen Diskussion und Kritik stellen, hieß es.

Schweiger durfte dem Urteil zufolge auch den Namen der Frau veröffentlichen. Denn sie selbst habe in der Facebook-Gruppe "Deutschland mon amour", die über 25.000 Mitglieder habe, unter Angabe ihres vollen Namens über den Vorfall berichtet und dabei auch einen Screenshot von ihrer Nachricht und Schweigers Antwort veröffentlicht. In dem Beitrag fragte sie nach Gerichtsangaben, ob sie den Schauspieler für sein Verhalten anzeigen könne.

Die Klägerin hatte am ersten Prozesstag erklärt, sie habe sich über Til Schweigers Wortwahl gegenüber Andersdenkenden geärgert und mit ihrer Nachricht auch provozieren wollen. Nachdem sie nicht nur hämische Kommentare, sondern auch eine Morddrohung erhalten habe, habe sie ihren Facebook-Account gelöscht und rechtliche Hilfe gesucht.

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