VG Wort vertritt die Interessen von 490.000 Autoren und Journalisten. Archivbild Frankfurter Buchmesse 2017
epd-bild/Heike Lyding
Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) will die zu Unrecht ausgeschütteten Verlegeranteile wie geplant noch in diesem Jahr an die Urheber auszahlen.
21.11.2017

Anfang Dezember werde über den genauen Zeitplan informiert, sagte eine VG-Wort-Sprecherin am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd) in München. Die Berechnung der Nachausschüttung sei "komplex und technisch aufwendig". Sollte wider Erwarten keine definitive Berechnung bis Ende 2017 möglich sein, werde es voraussichtlich eine Abschlagszahlung geben.

Fast 500.000 Autoren und Journalisten

Der Anspruch auf Nachausschüttung betrifft das Gros der ungefähr 490.000 Autoren und Journalisten, deren Zweitverwertungsrechte die VG Wort wahrnimmt. Der Bundesgerichtshof hatte im April 2016 entschieden, dass die VG Wort ihre Urheberrechtseinnahmen nur an Autoren und Journalisten ausschütten darf. Ein pauschaler Anteil der Tantiemen an Verlage ist demnach nicht erlaubt.

Die Mitgliederversammlung der VG Wort beschloss daraufhin im Mai 2017 einen neuen Verteilungsplan. Darin wurden die Verteilungsquoten zugunsten der Urheber angepasst. Nach dem neuen Verteilungsplan können die Urheber künftig entscheiden, ob sie ihre Verleger an den Tantiemen der VG Wort beteiligen wollen. Urheber, die nicht aktiv werden, bekommen 100 Prozent.

Abschlagszahlung

Ende 2016 hatte die VG Wort angekündigt, die zu Unrecht an Verleger ausgeschütteten Tantiemen aus den Jahren 2012 bis 2015 sowie der Verlagsanteil 2016 bis zum 31. Dezember 2017 an die Urheber auszuzahlen. In diesem Jahr erhielten die Autoren gemäß eines Übergangsverteilungsplans zunächst eine Abschlagszahlung. Danach konnten sie bis zum 30. September entscheiden, ob ihr jeweiliger Verlag an ihren Urheberrechtseinnahmen beteiligt werden soll.

Nach epd-Informationen bereitet eine veraltete Software der VG Wort Probleme bei der korrekten Berechnung der Nachausschüttung. "Probleme mit der Software sind uns nicht bekannt", dementierte die Sprecherin der Verwertungsgesellschaft. Die Berechnung sei auch deshalb nicht leicht, weil die Nachausschüttung viele Urheber in verschiedenen Sparten mit ganz unterschiedlichen Quoten betreffe. Das sind zum Beispiel Autoren von Büchern, Buchaufsätzen und Artikeln in wissenschaftlichen Zeitschriften, aber auch Journalisten von Tageszeitungen und Online-Medien.

Teaserbild

Neuen Kommentar hinzufügen

Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.

Plain text

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.