Berlin (epd). Dem Hauptausschuss sollen 47 ordentliche und stellvertretende Mitglieder aller Fraktionen angehören, die dort Überweisungen des Plenums beraten sollen. Den Vorsitz übernimmt der Bundestagspräsident oder einer seiner Stellvertreter. Das Gremium ist dem Beschluss zufolge zugleich Haushaltsausschuss.
Wie zu Beginn der vergangenen Legislaturperiode
Der Bundestag hatte solch einen Ausschuss bereits während der langen Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD zu Beginn der vergangenen Legislaturperiode geschaffen. Eingesetzt wurden am Dienstag auch der Petitionsausschuss sowie der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Die Einsetzung dieser drei Ausschüsse erfolgte auf gemeinsamen Antrag der Fraktionen von Union, SPD, AfD, FDP und Grünen.
Die Linke stimmte dagegen. Sie hatte einen eigenen Antrag eingebracht, der die Einsetzung aller 22 regulären Ausschüsse vorsah. Dies wurde von der Mehrheit im Parlament abgelehnt.
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