Kernkraftgegner in Gronau (Archivbild)
epd-bild / Friedrich Stark
Eine gesetzliche Stilllegung der deutschen Atomfabriken in Gronau und Lingen würde einem Gutachten zufolge keine verfassungswidrige Enteignung der Betreiber darstellen.
16.11.2017

Die Schließung der beiden Anlagen hätte mit hoher Wahrscheinlichkeit vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand, meldete die "Rheinische Post" (Donnerstag) unter Berufung auf ein Rechtsgutachten des Kieler Verfassungsrechtlers Wolfgang Ewer für das Bundesumweltministerium.

Unbefristete Betriebserlaubnis

Ewer empfiehlt demnach, die Bundesregierung solle bei einer Stilllegung nach dem Vorbild des Atomausstiegs Übergangsfristen vereinbaren, um Schadenersatzzahlungen zu vermeiden. Die Urananreicherungsanlage im münsterländischen Gronau und die Brennelementefabrik im niedersächsischen Lingen sind vom deutschen Atomausstieg bislang ausgenommen und haben beide eine unbefristete Betriebserlaubnis. Aus den Atomfabriken in Gronau und Lingen werden unter anderem Brennelemente in die umstrittenen belgischen Atomkraftwerke Tihange und Doel geliefert.

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