Die Gastronomie zählt zu den Branchen mit besonders niedrigen Löhnen. Hier Kellnerin Doreen Freyberg in Halle/Salle. Archivbild 2015.
epd-bild/Steffen Schellhorn
Mehr als zwei Drittel der Beschäftigten in der Gastronomie, in Friseursalons und der Leiharbeitsbranche arbeiten trotz Vollzeitstelle zu einem Niedriglohn.
14.11.2017

In der Gastronomie liegt das Einkommen von 70 Prozent aller Beschäftigten unter der Niedriglohnschwelle von 2.100 Euro brutto im Monat, wie die Zeitungen der Essener Funke Mediengruppe (Dienstag) unter Berufung auf eine Auswertung der Bundesagentur für Arbeit berichten. In Kasinos und Wettbüros verdienen demnach sogar 72 Prozent der Beschäftigten weniger, in Friseursalons, Wäschereien sowie der Leiharbeitsbranche zwei Drittel. Auch im Bereich Gebäudeservice erhalte etwa die Hälfte der Arbeitnehmer einen Niedriglohn.

Mindestlohn von zwölf Euro gefordert

Als Niedriglohn gilt den Angaben zufolge ein Einkommen, das weniger als zwei Drittel des mittleren Einkommens aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten beträgt. In Ostdeutschland lag die Schwelle demnach Ende 2016 bei 1.673 Euro, im Westen bei 2.176 Euro.

Die Linken-Politikerin Sabine Zimmermann, die die Auswertung der Bundesagentur angefordert hatte, forderte die künftige Bundesregierung auf, "die Rahmenbedingungen für gute Arbeit zu schaffen und gegen Niedriglöhne vorzugehen". Dazu müsse der Mindestlohn auf zwölf Euro erhöht und Leiharbeit abgeschafft werden. Zudem müssten Tarifverträge müssten leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden können, sagte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linken-Bundestagsfraktion den Funke-Zeitungen.

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