Ein Neugeborenes im Geburtshaus in Würzburg
epd-bild / Daniel Peter
Der Gesetzgeber müsse nun "zügig seine Hausaufgaben machen", fordert der Grünen-Politiker Beck. Dagegen will der Ethikrats-Vorsitzende Dabrock der gesellschaftlichen Debatte über geschlechtliche Identität mehr Zeit geben.
09.11.2017

Nach dem Intersexuellen-Urteil des Bundesverfassungsgerichts brandet eine Debatte über das Tempo der Umsetzung auf. Der Gesetzgeber müsse nun "zügig Anfang 2018 seine Hausaufgaben machen", sagte der Grünen-Politiker Volker Beck der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Donnerstag). Das dritte Geschlecht müsse entweder gesetzlich normiert werden oder es müsse generell auf Geschlechtseinträge verzichtet werden. Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Peter Dabrock, warnte hingegen vor gesetzlichen Schnellschüssen.

Das Urteil sei kein Ende, sondern müsse Anfang einer gesellschaftlichen Debatte über geschlechtliche Identität sein, sagte Dabrock dem Evangelischen Pressedienst (epd). Das Urteil berühre weit mehr Fragen als die nach der Gleichbehandlung intersexueller Menschen. Dafür müsse man sich Zeit nehmen. "Es ist nichts gewonnen, wenn wir das Urteil nach dem Motto 'Karlsruhe hat uns das von oben verordnet' einfach nur schnell umsetzen", sagte er.

Drittes Geschlecht

Beck sprach von einem "Meilenstein für die Rechte der Intersexuellen". Das Bundesverfassungsgericht habe "dem denkfaulen Gesetzgeber auf die Sprünge helfen" müssen. Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch entschieden, dass es künftig die Möglichkeit geben muss, im Geburtenregister neben "männlich" und "weiblich" ein drittes Geschlecht eintragen zu lassen.

Dabrock erklärte, es gehe darum anzuerkennen, dass das Spektrum von Geschlechtlichkeit weiter reiche, als es die Dualität von Mann und Frau umschreibe. Diese Debatte werde sich am Ende nicht auf die Rechte intersexueller Menschen beschränken. Auch andere Menschen stellten die Frage nach ihrer geschlechtlichen Identität. Das werde letztlich ganz praktische Probleme aufwerfen "bis hin zur berühmten Toilettenfrage", sagte Dabrock und ergänzte: "Bei dieser Debatte gilt, die Aufforderung des Gerichtes zur Gleichbehandlung so umzusetzen, dass sie nicht in Gleichmacherei endet, sondern einer echten rechtlichen und kulturellen Anerkennung von Vielfalt dient."

Intersexuelle kämpfen bereits seit längerem für das Recht, auf der Geburtsurkunde ein anderes Geschlecht als "weiblich" oder "männlich" eintragen lassen zu können. Bislang gibt es nur die Möglichkeit, das Geschlecht offen zu lassen.

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