Protest in Berlin gegen Glyphosat (Archivbild)
epd-bild/Rolf Zoellner
Am Donnerstag wird in Brüssel über die Neuzulassung des Pflanzenschutzmittels Glyphosat entschieden. Die EU-Kommission stellt eine Zulassung für weitere fünf Jahre zur Abstimmung.
08.11.2017

Damit ziele man auf eine Entscheidung, die die größtmögliche Unterstützung der Mitgliedstaaten erhalte und ein hohes Maß an Gesundheits- und Umweltschutz gewährleiste, teilte die Behörde am Mittwoch mit.

Über den Kommissionsvorschlag entscheiden werden im zuständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel nicht Kommissionsbeamte, sondern Experten der 28 EU-Mitgliedstaaten. Für eine Annahme wie für eine Ablehnung des Vorschlages ist eine qualifizierte Mehrheit nötig. Diese ist erreicht, wenn 55 Prozent der Mitgliedstaaten, die mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren, dafür oder dagegen sind.

Krebs und Hormonstörungen

Kommt keine qualifizierte Mehrheit zustande, kann die Kommission einen neuen Vorschlag erarbeiten oder einen Berufungsausschuss mit ranghöheren Vertretern der Mitgliedstaaten einberufen, der über den aktuellen Vorschlag abstimmt. Wenn auch dieser kein Ergebnis erreichte, müsste die Kommission die Entscheidung über die Neuzulassung von Glyphosat allein treffen. Die aktuelle Zulassung läuft Mitte Dezember aus.

Glyphosat ist ein Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln, der rund um die Welt zum Einsatz kommt, vor allem in der Landwirtschaft, aber auch in der Forstwirtschaft, in öffentlichen und privaten Grünanlagen. Kritiker bringen mit Glyphosat Gesundheitsrisiken wie Krebs und Hormonstörungen sowie Gefahren für die Umwelt in Verbindung.

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