Straßburg (epd). Die Münchener Verlagsgruppe Droemer Knaur als Herausgeber des Buches wurde daher zu Recht vom Oberlandesgericht München zu einer Entschädigungszahlung in Höhe von 10.000 Euro verpflichtet, urteilte am Donnerstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (AZ: 35030/13).
Der Verlag hatte das 352 Seiten dicke Buch im September 2008 veröffentlicht. Darin hatte Autorin Reski, die international für ihre Anti-Mafia-Publikationen bekannt ist, auch über die Auseinandersetzungen zweier Mafia-Gruppen geschrieben. Einen italienischen Gastronomen aus Erfurt nannte sie namentlich und hielt dessen Mitgliedschaft in der Mafia für sehr wahrscheinlich. Dabei stützte sie sich auf einen internen Bericht des Bundeskriminalamtes (BKA), in dem der Mann ebenfalls genannt wurde.
Vage geäußerter Verdacht
Der Gastronom bestritt, etwas mit der Mafia zu tun zu haben. Mit der Buchveröffentlichung sah er sein Persönlichkeitsrecht verletzt. Reski warf er vor, sie habe sich nicht an ihre journalistischen Sorgfaltspflichten gehalten. Das Oberlandesgericht München verurteilte die Verlagsgruppe Droemer Knaur daraufhin rechtskräftig zu einer Entschädigung in Höhe von 10.000 Euro.
Der Verlag zog vor das europäische Gericht und argumentierte, dass mit der Verurteilung in München sein Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit verletzt worden sei. Doch die Straßburger Richter bestätigten nun die Verurteilung. In dem BKA-Bericht sei der Mann nur aufgrund eines sehr vage geäußerten Verdachts gelangt, heißt es in der Begründung.
Da der Bericht nicht für die Öffentlichkeit bestimmt war, hätte Reski nach den geltenden journalistischen Standards weitere Recherchen anstellen müssen, um den Verdacht der Mafiazugehörigkeit zu untermauern. Auf weitere Recherchen könne eine Journalistin nur verzichten, wenn sie sich auf offizielle, für die Öffentlichkeit vorgesehene Quellen stütze, so der Gerichtshof.
Fehlende entlastende Argumente
Im aktuellen Fall sei zudem versäumt worden, vor der Buch-Veröffentlichung eine Stellungnahme des Gastronomen zu den Vorwürfen einzuholen oder entlastende Argumente anzuführen, bemängelte das Gericht. Zeit habe es hierfür gegeben. Stattdessen sei im Buch der Verdacht der Mafia-Zugehörigkeit nahegelegt worden. Die Höhe der Entschädigung wegen der erlittenen Persönlichkeitsrechtsverletzung sei ebenfalls nicht zu beanstanden.
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