Flüchtlingsboot vor Libyen (Archiv-Bild).
epd-bild/Christian Ditsch
"Das Recht auf freie Schifffahrt gilt auch für eine Such- und Rettungs-Zone jenseits des Küstenmeeres", heißt es in einer Einschätzung der Wissenschaftlichen Dienste des deutschen Parlaments.
04.09.2017

Libyen verstößt aus Sicht der Juristen des Deutschen Bundestages mit der Behinderung von Seenotrettern weit vor seiner Küste gegen das Völkerrecht. "Das Recht auf freie Schifffahrt gilt auch für eine Such- und Rettungs-Zone jenseits des Küstenmeeres", zitiert die "Neue Osnabrücker Zeitung" (Montag) aus einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Parlaments. Ein Staat dürfe Schiffen nicht die Einfahrt in diese Gewässer verwehren.

Seenotrettung darf nicht behindert werden

Zwar habe ein Staat in dieser Zone gewisse Kontrollrechte, müsse aber das Recht auf freie Seefahrt respektieren: "Die Behinderung von Seenotrettungsoperationen fällt nicht darunter."

Libyen hatte vor einigen Wochen eigenmächtig eine "Such- und Rettungsregion" ausgerufen, die bis weit in internationales Gewässer ragt. In dieser Zone beansprucht Libyen Hoheitsgewalt, droht privaten Hilfsorganisationen und erklärt sich allein zuständig für Seenotrettungen. Viele private Seenotretter haben ihre Einsätze deshalb vorerst eingestellt.

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