Stöbern in Büchern ja, shoppen nein: Zur Buchmesse im Oktober wird es keine Sonntagsöffnung der Geschäfte geben.
epd-bild/Heike Lyding
Der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat einen verkaufsoffenen Sonntag am 15. Oktober aus Anlass der Frankfurter Buchmesse untersagt.
29.08.2017

Eine Beschwerde der Stadt Frankfurt am Main gegen ein bereits am 13. Juli ergangenes Verbot durch das Frankfurter Verwaltungsgericht sei zurückgewiesen worden, da sie nicht den formalen gesetzlichen Anforderungen entsprochen habe, teilte der VGH am Dienstag in Kassel mit. (AZ: 8 B 1577/17)

Gegen die Pläne eines verkaufsoffenen Sonntags hatten die Gewerkschaft ver.di und die Katholische Arbeitnehmerbewegung geklagt. Den Ausführungen der Stadt gegen das Frankfurter Urteil mangele es an der erforderlichen Auseinandersetzung mit den tragenden Gründen der erstinstanzlichen Entscheidung, bemängelte der VGH. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs ist unanfechtbar.

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