Mannheim (epd). "Der Konstanzer klagt unter Berufung auf die Religionsfreiheit auf eine Ausnahmegenehmigung", teilte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Mannheims am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd) zum Prozessauftakt mit.
Der seit etwa zwölf Jahren als praktizierender Sikh lebende Mann argumentiert den Angaben zufolge, dass er aus Respekt vor der Schöpfung seine Haare wachsen lässt und einen Turban trägt. Diese Kopfbedeckung sei ein religiöses Symbol und könne nicht zum Motorradfahren abgelegt werden. Praktisch sei es aber nicht möglich, gleichzeitig Helm und Turban zu tragen. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Freiburg die Klage des Mannes abgewiesen.
Die Sikh-Religion entstand als monotheistische Religion im 15. Jahrhundert im Norden Indiens.
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