Frauke Petry
epd-bild/Stefan Arend
Der formale Weg für eine Anklage gegen die AfD-Bundesvorsitzende Petry wegen mutmaßlichen Meineids ist frei.
29.08.2017

Die parlamentarische Immunität der sächsischen Landesvorsitzenden ist aufgehoben. Die Widerspruchsfrist des sächsischen Landtags sei am Montag um 24 Uhr abgelaufen, es habe keiner der Abgeordneten widersprochen, bestätigte Landtagssprecher Ivo Klatte dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Dresden. Petry wird vorgeworfen, 2015 im Landtag vor dem Wahlprüfungsausschuss zum Thema Parteiendarlehen unter Eid gelogen zu haben.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt nach eigenen Angaben seit mehr als einem Jahr gegen die AfD-Chefin. Ob und wann eine Anklage in Dresden erhoben wird, dazu wollte sich der Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden, Steve Schulze-Reinhold, nicht äußern. "Über das Verfahren sagen wir inhaltlich gar nichts", sagte er auf epd-Anfrage. Zudem wolle er über zeitliche Abläufe "nicht spekulieren".

Aussage zu Darlehensvertrag

Der Immunitätsausschuss des sächsischen Landtags hatte Mitte August einstimmig die Aufhebung der Immunität von AfD-Chefin Petry empfohlen. Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte die Aufhebung beantragt, nachdem der Linken-Abgeordnete Andre Schollbach Strafanzeige erstattet hatte.

Petry hatte vor dem Wahlprüfungsausschuss ausgesagt, sie selbst habe keinen Darlehensvertrag zur Finanzierung des AfD-Landtagswahlkampfes 2014 unterschrieben. Bei Meineid droht eine Haftstrafe von mindestens einem Jahr. In minder schweren Fällen sieht das Gesetz eine Haftstrafe von mindestens sechs Monaten vor.

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